Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3110   

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BGBl. I 2001 S. 3110 (https://dejure.org/2001,41504)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 23.11.2001, Seite 3110
  • Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • vom 16.11.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 16 E 180/14

    Rechtswidrigkeit einer Festsetzung von Zwangsgeld bei einer bereits von Anfang an

    vgl. Art. 1 Nr. 5 a) dd) ddd) und eee) Änderungsverordnung der GebOSt vom 16. November 2001, BGBl. I, 3110, 3113.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08

    Von Hochschule erhobene Verwaltungsgebühr für eine Erlaubnis nach der

    Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 1 der auf § 6a Abs. 2 und 3 StVG beruhenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt - vom 26. Juni 1970 (BGBl. I 865), hier anzuwenden in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. a der Verordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I 3110) i.V.m. der Nr. 263 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebTSt - (Anlage zu § 1 GebOSt).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2007 - 8 K 2163/07

    Verwaltungsgebührenerhebung für den Vollzug einer auf § 29d Abs. 2 StVZO

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Nr. 254 des Gebührentarifs bis zu einer mit Verordnung vom 16.11.2001 (BGBl. I S.3110, 3113) durchgeführten Rechtsänderung das Merkmal "Maßnahmen" enthielt, das die begriffliche Zuordnung von Vollzugshandlungen wohl noch zuließ (vgl. dazu VG Potsdam, a.a.O.).
  • VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03
    Der Gebührenbescheid rechtfertigt sich dem Grunde nach aus § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt ) in der hier maßgeblichen Fassung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3110).
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