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   BGBl. I 2001 S. 3734   

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BGBl. I 2001 S. 3734 (https://dejure.org/2001,49944)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 20.12.2001, Seite 3734
  • Arbeitslosenhilfe-Verordnung (AlhiV 2002)
  • vom 13.12.2001

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Wird zitiert von ... (65)

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Diese Regelung war mit Wirkung zum 1.1.2002 ersatzlos gestrichen (vgl AlhiV 2002 vom 13.12.2001, BGBl I 3734) und damit der Rechtsprechung des BSG (vom 9.8.2001 - B 11 AL 11/01 R - BSGE 88, 252 = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) die Grundlage entzogen worden, dass der Arbeitslose im Rahmen der Arbeitslosenhilfe nur einmal auf das gleiche Vermögen verwiesen werden könne (vgl näher Spellbrink in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 RdNr 189 ff) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Die Vorschrift ist dem Recht der Alhi entnommen (BT-Drucks 15/1516 S 53) , das zuletzt in § 1 Abs. 4 Satz 2 und 3 AlhiV 2002 vom 13.12.2001 (BGBl I 3734) eine entsprechende Regelung vorsah (ähnlich bereits § 8 AlhiV 1974, BGBl I 1929) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Dort waren nach § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 (vom 13. Dezember 2001, BGBl I 3734) als Vermögen nicht zu berücksichtigen Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist.
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