Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 4263 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 31.12.2001, Seite 4263
- Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
- vom 27.12.2001
Verordnungstext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
WpÜG-Angebotsverordnung
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08
Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines …
Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Aufwand für die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Einzelfall notwendig ist und ob diese Überprüfung - wie die Antragsgegnerin zu 6) meint - möglicherweise ohne Durchführung eines aufwändigen Bewertungsverfahrens schon allein dadurch erfolgen kann, dass die Höhe der vorgesehenen Barabfindung mit dem von der zuständigen Aufsichtsbehörde nach der WpÜG-AngVO (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots vom 27. Dezeber 2001, BGBl. I S. 4263) festgelegten Preis verglichen wird.