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   BGBl. I 2001 S. 467   

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BGBl. I 2001 S. 467 (https://dejure.org/2001,49683)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 06.04.2001, Seite 467
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 03.04.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.09.2000   BT   EFFIZIENZ DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER PRÜFEN (GESETZENTWURF)
  • 25.10.2000   BT   EXPERTEN BEFÜRCHTEN EINSCHRÄNKUNG DER VERSICHERUNGSTRÄGER
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Nach Einführung der Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht für selbständige Lehrer in § 231 Abs. 6 SGB VI durch das Erste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 3. April 2001 (BGBl I S. 467) stellte der Beschwerdeführer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einen entsprechenden Antrag.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2004 - L 13 RA 2681/02

    Rentenversicherung - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht -

    Die durch Gesetz vom 3. April 2001, BGBl. I S. 467 mit Wirkung vom 7. April 2001 eingeführte Befreiungsmöglichkeit nach § 231 Abs. 6 SGB VI vermag hier nicht einzugreifen.

    Die Vorschrift geht darauf zurück, dass nach der Einführung der Versicherungspflicht "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" zum 1. Januar 1999 zahlreiche Betroffene, die eigentlich bereits kraft Gesetzes der Versicherungspflicht unterlegen hatten, jedoch in Unkenntnis derselben keine Beiträge gezahlt hatten, die Befreiung gemäß Abs. 5 beantragten (vgl. Bundestags-Drucksache 14/5095 S. 9).

    Diesen Personenkreis brauchte der Gesetzgeber nicht in gleicher Weise zu privilegieren wie diejenigen, die glaubhaft machen können, ihre Versicherungspflicht nicht gekannt zu haben Deren den Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) berührende Privilegierung gegenüber informierten gesetzestreuen Selbständigen, die ihre Versicherungs- und Beitragspflicht - wie hier schon seit Jahren - akzeptiert haben, kann hingenommen werden, wenn man das Befreiungsrecht nach § 231 Abs. 6 SGB VI vor dem Hintergrund der anlässlich der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 1999 zutagegetretenen Informations- und Vollzugsdefizite als besonderen Schadensausgleich versteht, ohne den unzumutbare Doppelbelastungen in Kauf zu nehmen wären (vgl. nochmals oben zu Bundestags-Drucksache 14/5095 S. 9); für den Personenkreis der Klägerin ist im Übrigen kein schutzwürdiges Interesse an einem Systemwechsel erkennbar, nachdem seit Jahren - ohne Eintritt eines Leistungsfalls - Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (so zutreffend Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB VI, § 231 Rdnr. 58).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - L 14 RA 28/04

    Rentenversicherung

    Nach den Gesetzesmaterialien (vgl. Bundestags-Drucksache 14/5095) sollte durch ihn den darin bezeichneten Selbständigen eine dem Absatz 5 nachgebildete und zeitlich bis 30.09.2001 befristete Befreiungsmöglichkeit eröffnet werden, da viele Selbständige erst im Zuge der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Einführung der Rentenversicherungspflicht für sogenannte arbeitnehmerähnliche Selbständige nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI erstmals erfahren hätten, dass sie schon vor Inkrafttreten dieser Neuregelung rentenversicherungspflichtig waren, was gelegentlich auch für nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (seit dem 01.01.1992) versicherungspflichtige selbständige Pflegepersonen gegolten habe.

    Dies gilt auch für die Stichtage und Fristen (vgl. dazu auch Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2002 (L 4 RA 56/02), unter Hinweis auf BT-Drucksache 14/5095, Seite 9).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - L 14 RA 65/03

    Rentenversicherung

    Der Absatz 6 des § 231 SGB VI ist seit 07.04.2001 in Kraft (angefügt durch Art. 2 des ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 03.04.2001 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 14, 467)) und hat den darin bezeichneten Selbständigen eine dem Absatz 5 nachgebildete und zeitlich bis 30.09.2001 befristete Befreiungsmöglichkeit eröffnet, da viele Selbständige erst im Zuge der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Einführung der Rentenversicherungspflicht für sogenannte arbeitnehmerähnliche Selbständige nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI erstmals erfahren haben, dass sie schon vor Inkrafttreten dieser Neuregelung rentenversicherungspflichtig waren, was (insbesondere) für viele nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (seit dem 01.01.1992) versicherungspflichtige selbständige Lehrer galt (vgl. BT-Drucks. 14/5095).

    Dies gilt auch für die Stichtage und Fristen (vgl. dazu auch Urteil des 4. Senats des Landessozialgerichts NW vom 08.11.2002, L 4 RA 56/02, unter Hinweis auf BT-Drucksache 14/5095, Seite 9).

  • SG Dresden, 16.01.2006 - S 14 RA 867/02

    Anspruch auf Nachversicherung im Beitrittsgebiet

    Von diesem Konzept hat sich der Gesetzgeber auch nicht durch die Anfügung des Absatzes 6 an § 231 SGB VI mit Wirkung zum 7. April 2001, vgl. Art. 2 b) und 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 3. April 2001, BGBl. I 2001, 467f, verabschiedet.

    Die Regelung eröffnet für diese Selbständigen eine dem § 231 Abs. 5 SGB VI nachgebildete zeitlich befristete Befreiungsmöglichkeit ...", vgl. BT-Drucks 14/5095, Seite 9. Eine vergleichbare Konstellation liegt insoweit nicht vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2004 - L 10 RA 4249/02

    Rentenversicherung - Befreiungsrecht nach § 231 Abs 5 oder 6 SGB 6 -

    Mit dem durch Gesetz vom 3. April 2001 (BGBl. I S. 467) geschaffenen § 231 Abs. 6 SGB VI reagierte der Gesetzgeber auf die Erkenntnis, dass viele Selbstständige Altersvorsorgemaßnahmen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen hatten, weil ihnen ihre Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VI erst anlässlich der Einführung der Sozialversicherungspflicht für sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige bewusst geworden war.

    § 231 Abs. 6 SGB VI eröffnete für diese Selbständigen eine dem § 231 Abs. 5 SGB VI nachgebildete, zeitlich befristete Befreiungsmöglichkeit (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 14/5095, S. 9 zu Art. 2 Buchstabe b).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2005 - L 4 RA 136/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Rechtsanwalt - Tätigkeit als

    Schließlich liegen die Voraussetzungen des § 231 Abs. 6 SGB VI (eingefügt durch Gesetz vom 03.04.2001 (BGBl I S. 467) mit Wirkung vom 07.04.2001) nicht vor.
  • LSG Bayern, 26.03.2003 - L 13 RA 95/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für

    Rechtsgrundlage für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige ist u.a. § 231 Abs. 6 SGB VI, eingefügt durch Gesetz vom 03.04.2001 (BGBl I S. 467) mit Wirkung vom 07.04.2001.
  • LSG Thüringen, 18.12.2012 - L 6 R 261/07

    Regelung der weiteren Versicherungspflicht für jemanden, der im Beitrittsgebiet

    Der Kläger ist auch nicht nach § 231 Abs. 6 SGB VI, eingeführt durch Art. 2 Buchst. b des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 3. April 2001 (BGBl. I 467) mit Wirkung vom 7. April 2001 (Art. 3 des Gesetzes), von der Versicherungspflicht befreit.
  • LSG Bayern, 13.03.2003 - L 14 RA 232/02

    Versicherungspflicht als selbstständige Hebamme; Ausstehende

    Nach der Begründung der Befreiungsregelung (Bundestagsdrucksache 14/5095 S.9) genüge für die Glaubhaftmachung der fehlenden Kenntnis von der Versicherungspflicht, dass sich die Betreffenden im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit eine andere Form der Altersvorsorge aufgebaut hätten.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2005 - L 4 KR 5042/03

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht als Selbstständiger -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2008 - L 12 RA 119/03

    Versicherungspflicht einer selbstständigen Physiotherapeutin; Befreiung von der

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

  • LSG Bayern, 24.02.2005 - L 14 R 4042/04

    Befreiung eines selbstständigen Golflehrers von der Versicherungspflicht in der

  • SG Gelsenkirchen, 21.01.2003 - S 8 RA 35/01

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 17.12.2004 - L 5 RA 50/03
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