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   BGBl. I 2001 S. 506   

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BGBl. I 2001 S. 506 (https://dejure.org/2001,46962)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 20.04.2001, Seite 506
  • Bekanntmachung der Neufassung des Tierseuchengesetzes
  • vom 11.04.2001

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2004 - 9 S 1115/04

    Verfütterung von tierischem Protein an Wiederkäuer

    1.1 Als Rechtsgrundlage für die Beobachtungs- und Untersuchungsanordnungen (Nr. 1 und 2 der Verfügung vom 16.06.2003) - eine Versagung der vom Antragsteller ohnehin nicht beantragten Schlachterlaubnis nach § 9 des Fleischhygienegesetzes i.d.F.d.B. vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242), § 5 Abs. 1 Satz 2 in Verb. mit Anlage I Kapitel I Nr. 5.7 der Fleischhygieneverordnung i.d.F.d.B. vom 29.06.2001 (BGBl. S. 1366) steht nicht in Streit - kommt § 79 Abs. 4 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.04.2001 (BGBl. I S. 506; mit spätere Änderungen) - jedenfalls in nach § 79a Abs. 2 2. Hs. TierSG entsprechender Anwendung - in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 13 A 3267/08

    Rechtsgrundlage einer auf fleischhygienerechtlicher Grundlage beruhenden

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz in der zum Zeitpunkt der Schlachtung geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I 506), geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2004 (BGBl. I 82) TierSG -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 92/05

    Tierseuchenkasse; Beitragspflicht; konkurrierende Gesetzgebung

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der im Jahr 2000 erfolgten Änderung der DVO-AGTierSG-NRW zwecks Einführung einer Beitragspflicht für Bienenhalter nicht gegen seine Gesetzgebungskompetenzen verstoßen, weil der Bundesgesetzgeber mit den §§ 66 ff. TierSG in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 11.4.2001 (BGBl. I S. 506) keine abschließenden Regelungen über eine Beitragserhebung zum Zwecke der Gewährung von Entschädigungen für Tierverluste getroffen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 6 A 11683/04

    Tierseuchen, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder,

    Ihre auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet diese Bestimmung in §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, 18 und 23 des Tierseuchengesetzes - TierSG - in der vorliegend noch anzuwendenden Fassung vom 11.04.2001 (BGBl I S. 506).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 A 11683/04

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Jagdausübungsberechtigten bei Impfungen

    Ihre auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet diese Bestimmung in §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, 18 und 23 des Tierseuchengesetzes - TierSG - in der vorliegend noch anzuwendenden Fassung vom 11.04.2001 (BGBl I S. 506).
  • VG Gera, 28.09.2001 - 1 E 1034/01

    Ausbruch von BSE bei Rindern; Anordnung der sofortigen Tötung der Rinder und die

    Die Anfechtung einer Anordnung der Tötung von Tieren gemäß §§ 24 und 25 Tierseuchengesetz (TierSG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506) hat gemäß § 80 Nr. 3 Tierseuchengesetz keine aufschiebende Wirkung.
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