Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1130   

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BGBl. I 2002 S. 1130 (https://dejure.org/2002,40918)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 26.03.2002, Seite 1130
  • Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
  • vom 23.03.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 14.02.2002   BT   Bundesregierung will Wahl der Arbeitnehmervertreter vereinfachen
  • 11.03.2002   BT   Schwarzarbeit und Wahlverfahren von Arbeitnehmervertretern unter der Lupe
  • 12.03.2002   BT   Sachverständige begrüßen Reform der Bundesanstalt für Arbeit
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Die Anknüpfung an den Vermittlungserfolg der leistungsrechtlichen Beschäftigung entspricht Sinn und Zweck des § 45 SGB III. § 421g SGB III aF zielte auf die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit von Arbeitslosen (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 11 mit Verweis auf BT-Drucks 14/8546 S 10) .

    Bereits durch § 421g SGB III aF sollten die Möglichkeiten der Beauftragung von Dritten mit der Vermittlung erweitert und damit die Vermittlung modernisiert und passgenauer durchgeführt werden (BT-Drucks 14/8546 S 10) .

    Die Arbeitsverwaltung musste sich weiterhin um die Vermittlung und Eingliederung des Betroffenen bemühen, weshalb Arbeitsamt und private Arbeitsvermittler im Wettbewerb stehen sollten (vgl BT-Drucks 14/8546 S 10) .

    Zwar wollte der Gesetzgeber keine Vermittlung "um jeden Preis" in Kauf nehmen (vgl BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 19 mit Verweis auf BT-Drucks 14/8546 zu Nr. 34 ) .

    Dies gilt etwa für die den Arbeitslosen schützenden Regelungen zur Schriftform, der Vergütungshöhe und weiterer Unwirksamkeitsgründe (§§ 296, 297 SGB III; vgl BT-Drucks 14/8546 S 6, 7, wonach die Vorschriften dem Schutz vor der Ausnutzung persönlicher oder wirtschaftlicher Notlagen und Unerfahrenheit sowie vor Übervorteilung dienen) , die Übertragung des maklerrechtlichen Verflechtungseinwandes (vgl bereits BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 17) , die Staffelung der Vergütung in Teilbeträge, die in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer zahlbar werden (vgl BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 11) und das Erfordernis der Anzeige der Arbeitsvermittlung als Gewerbegegenstand bzw ab dem 1.1.2013 die Trägerzulassung (vgl BSG vom 16.2.2012 - B 4 AS 77/11 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 10 RdNr 27).

  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

    aa) Beide Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom 23. März 2002 (BGBl I 2002, 1130) zur Einführung des sog. Vermittlungsgutscheins geändert, wodurch für arbeitslose Leistungsbezieher die Möglichkeit eröffnet werden sollte, auf Kosten des Arbeitsamtes einen (privaten) Vermittler zu beauftragen (Gesetzesbegründung zu § 421g Abs. 1 SGB III, BTDrucks 14/8546, S. 10).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch richtet sich nach § 421g SGB III (idF, die die Norm durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom 23. März 2002 - BGBl I 1130 - erhalten hat).
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