Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2405   

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BGBl. I 2002 S. 2405 (https://dejure.org/2002,51797)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 03.07.2002, Seite 2405
  • Approbationsordnung für Ärzte
  • vom 27.06.2002

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Dabei hat es das Praktische Jahr (§ 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002, BGBl. I S. 2405, insoweit zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004, BGBl. I S. 1776) in die Betrachtung einbezogen, nicht aber die von der Klägerin absolvierte Internatur, weil sie anders als das Praktische Jahr nicht mehr zum Studium zähle.
  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    für Semester, in denen ausschließlich das Praktische Jahr nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl I S. 2405) in der jeweils geltenden Fassung absolviert wird,.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Zwar ist durch die - geltende - Neufassung der Approbationsordnung vom 27.06.2002 (BGBl. I S. 2405) die Bedeutung der Seminare von dem Verordnungsgeber in der Universitätsausbildung zusätzlich dadurch betont worden, dass der zeitliche Umfang für integrierte Lehrveranstaltungen um 98 Stunden und für Seminare mit klinischem Bezug um weitere 56 Stunden erhöht wurde (vgl. § 2 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 5 ÄApprO).
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