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   BGBl. I 2002 S. 2497   

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BGBl. I 2002 S. 2497 (https://dejure.org/2002,52771)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 08.07.2002, Seite 2497
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
  • vom 02.07.2002

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2011 - 3 S 2668/08

    Wasserrechtliche Anordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung

    Letztere Vorschrift wurde jedoch durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2497) aufgehoben (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 57 Rn. 30).
  • VG Aachen, 16.05.2007 - 7 K 1397/06
    Vielmehr enthält die aufgrund von § 7 a WHG erlassene Abwasserverordnung in § 6 Abs. 2 Satz 2 AbwV (i.d.F. der Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002, BGBl I S. 2497), wonach die in den Anhängen der AbwV festgelegten Werte die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren berücksichtigen, eine entgegengesetzte Regelung.

    Jedoch lässt die Regelung, mit der im Hinblick auf in der Praxis aufgekommene Fragen (vgl. insoweit OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99 -, ZfW 2002, 107) eine "Klarstellung" der Rechtslage erreicht werden sollte (BRDrucks 421/02 S. 37), die Absicht des Normgebers erkennen, die wasserrechtliche Überwachung von der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Messtoleranzen freizuhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

    Mit der Fünften Änderungsverordnung zur Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2497) ist die Umstellung abgeschlossen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04

    Abwasserabgabe; Abgabesatz-Ermäßigung; Ermittlung des Überwachungswertes;

    Eine solche Regelung hat der Verordnungsgeber aber erst mit § 6 Abs. 2 Satz 2 AbwV durch die 5. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2497 und 4550) getroffen und damit bestimmt, wer das Risiko von Messungenauigkeiten zu tragen hat.
  • VG Oldenburg, 15.09.2010 - 5 A 2964/09

    Abwasseranlage; Bestandsschutz; Grundwassergefährdung; Kleinkläranlage; Regeln

    Auch nach der bereits mit Wirkung zum 1. August 2002 verschärften (vgl. 5. Änderungsverordnung vom 2. Juli 2002 [BGBl. I S. 2497]) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) in der hier angewendeten Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2461), entspricht die Anlage des Klägers nicht mehr dem Stand der Technik.
  • VG Düsseldorf, 24.11.2005 - 6 K 5668/03

    Anforderungen an die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis an eine

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Bundesrats-Drucksache 421/02 zur Fünften Verordnung zur Änderung der AbwV zu verstehen.
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