Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2876   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,47877
BGBl. I 2002 S. 2876 (https://dejure.org/2002,47877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,47877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 31.07.2002, Seite 2876
  • Neufassung des Seeaufgabengesetzes
  • vom 26.07.2002

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 22.06.2016 - 9 K 2924/14

    Konformitätsbewertungsverfahren bei der Schiffsausrüstung - hier: Schutzkleidung

    Es findet seine Rechtsgrundlage in § 7a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG) vom 24. Mai 1965, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I, 2876), zuletzt geändert am 4. Juni 2013 (BGBl. I 1471).
  • VG Hamburg, 12.04.2013 - 15 K 771/10

    Verwaltungsgebühr, Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Fischerboot eines

    Diese allgemeine Vorschrift wird allerdings im vorliegenden Fall durch die speziellere Regelung des § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz vom 26. Juli 2002, BGBl. I S. 2876, m. nachf. Änd. - SeeAufgG) modifiziert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht