Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 3105 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 14.08.2002, Seite 3105
- Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)
- vom 08.08.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 12.04.2002 BT Gegen illegale Finanzströme wirksamer vorgehen
- 31.05.2002 BT Regierung: Geldwäschegesetz soll am 1. Juli 2003 in Kraft treten
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …
Dagegen spricht, dass die Bundesregierung die Verschärfung der Identifizierungsvorschriften (§§ 2, 8 GwG) zunächst abgelehnt hat, weil nennenswerte Erkenntnisgewinne für die Strafverfolgungsbehörden dadurch nicht zu erzielen seien (BT-Drucks. 12/2747 S. 2 f.), und auch die spätere Verschärfung der Vorschriften nicht mit dem Schutz privater Interessen begründet hat (BT-Drucks. 14/8739 S. 14).Die ersatzlose Streichung der Identifizierungspflicht bei der Auszahlung von Bargeld (§ 2 GwG) erfolgte ebenfalls nur in Abwägung der Belastung der Kreditwirtschaft mit dem Interesse der Strafverfolgungsbehörden an zusätzlichen Erkenntnismöglichkeiten, ohne dass die Interessen der einzelnen Geschädigten dabei Erwähnung fanden (BT-Drucks. 14/8739 S. 12; BT-Drucks. 14/9043 S. 2, 8).
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines …
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme soll auch im Hinblick auf die allgemein akzeptierte Forderung zur Transparenz des Verwaltungshandelns angeboten werden" (BR-Drs. 492/02 vom 31.05.2002).