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   BGBl. I 2002 S. 3202   

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BGBl. I 2002 S. 3202 (https://dejure.org/2002,43035)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 23.08.2002, Seite 3202
  • Gesetz zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungsneuregelungsgesetz - ZFnrG)
  • vom 16.08.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 21.01.2002   BT   Zollfahndungsdienst neu strukturieren
  • 23.01.2002   BT   Bundesrat: Zollfahndung von Polizeibefugnissen der Länder abgrenzen
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Die §§ 39, 40 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes, zuletzt geändert durch das Zollfahndungsneuregelungsgesetz vom 16. August 2002 (Bundesgesetzblatt I Seite 3202), sind mit Artikel 10 des Grundgesetzes unvereinbar.

    Das mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Zollfahndungsneuregelungsgesetz (ZFnrG) vom 16. August 2002 (BGBl I S. 3202), durch das auch das Außenwirtschaftsgesetz geändert worden ist, enthält in Art. 1 das Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

    51 Auch aus den Vorschriften des BNDG vom 20. Dezember 1990 (BGBl I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. August 2002 (BGBl I S. 3202, 3217) und nochmals durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), ergibt sich ebenfalls nicht, dass der MAD im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Mitwirkung bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 MADG vom BND die Beschaffung/Erhebung von Daten über Personen oder die Durchführung sonstiger diesbezüglicher Ermittlungen im Ausland verlangen darf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 21 A 4183/03

    Anbringung eines Unrichtigkeitsvermerks in den Akten des Bundesamtes für

    Als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers kommt allein § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG -) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3202) in Betracht.
  • FG München, 28.04.2015 - 10 K 2146/14

    Vollstreckung aus Beitreibungsersuchen aus Österreich

    Die Aufgabenverteilung im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe der Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sei nun durch § 3 Abs. 6 Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz vom 16. August 2002, BGBl I 2002, 3202, in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung ) geregelt.
  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5045/04

    Festsetzung der ESt im Hinblick auf das StraBEG

    Weiterhin seien der Zollfahndung durch das Gesetz zur Regelung des Zollfahndungsdienstes vom 16.08.2002 (BGBl I 2002, 3202) eine Reihe von Befugnissen eingeräumt worden.
  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5054/04

    Vereinbarkeit der pauschalierten Besteuerung aus § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1

    Weiterhin seien der Zollfahndung durch das Gesetz zur Regelung des Zollfahndungsdienstes vom 16.08.2002 (BGBl I 2002, 3202) eine Reihe von Befugnissen eingeräumt worden.
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