Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 3651 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 20.09.2002, Seite 3651
- Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz)
- vom 19.09.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 27.08.2002 BT Steuerentlastung 2003 zu Gunsten der Flutopfer verschieben
- 29.08.2002 BT Aufbauhilfe-Fonds bei Enthaltung der Union zugestimmt
- 29.08.2002 BT Abstimmung zum Flutopfersolidaritätsgesetz auf 9. September vertagt
- 09.09.2002 BT Flutopfersolidaritätsgesetz bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn
Auf der anderen Seite wird durch die Bestimmung des Ausgleichs als fester, um die jeweilige Körperschaftsteuerbelastung zu verringernder Bruttogewinnanteil auch sichergestellt, daß im Falle der Steuererhöhung - wie unlängst durch Anhebung des Körperschaftsteuersatzes auf 26, 5 % für den Veranlagungszeitraum 2003 aufgrund von Art. 4 des Flutopfersolidaritätsgesetzes vom 19. September 2002 (BGBl. I, S. 3651) geschehen - die Ausgleichsregelung nicht zu einem ungerechtfertigten Vorteil des Minderheitsaktionärs auf Kosten der Gesellschaft führt.