Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3651   

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BGBl. I 2002 S. 3651 (https://dejure.org/2002,39105)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 20.09.2002, Seite 3651
  • Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz)
  • vom 19.09.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 27.08.2002   BT   Steuerentlastung 2003 zu Gunsten der Flutopfer verschieben
  • 29.08.2002   BT   Aufbauhilfe-Fonds bei Enthaltung der Union zugestimmt
  • 29.08.2002   BT   Abstimmung zum Flutopfersolidaritätsgesetz auf 9. September vertagt
  • 09.09.2002   BT   Flutopfersolidaritätsgesetz bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auf der anderen Seite wird durch die Bestimmung des Ausgleichs als fester, um die jeweilige Körperschaftsteuerbelastung zu verringernder Bruttogewinnanteil auch sichergestellt, daß im Falle der Steuererhöhung - wie unlängst durch Anhebung des Körperschaftsteuersatzes auf 26, 5 % für den Veranlagungszeitraum 2003 aufgrund von Art. 4 des Flutopfersolidaritätsgesetzes vom 19. September 2002 (BGBl. I, S. 3651) geschehen - die Ausgleichsregelung nicht zu einem ungerechtfertigten Vorteil des Minderheitsaktionärs auf Kosten der Gesellschaft führt.
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