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   BGBl. I 2002 S. 402   

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BGBl. I 2002 S. 402 (https://dejure.org/2002,52745)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 24.01.2002, Seite 402
  • Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
  • vom 10.01.2002

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt: Nach den hier wegen des Maßnahmebeginns vor dem 30. Juni 2009 anzuwendenden Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402 ff.) habe der Kläger schon deswegen keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen, weil sich der Senat nicht davon habe überzeugen können, dass er die erforderliche Absicht zur Durchführung einer nach dem AFBG förderungsfähigen Maßnahme bereits zu Beginn der Maßnahme besessen habe.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Ein Anspruch der Klägerin auf die begehrte Förderung ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung setzt u.a. die Teilnahme an einer nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002, BGBl. I S. 402, für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung vom 23. März 2005, BGBl. I, S. 931) förderungsfähigen Fortbildungsmaßnahme eines öffentlichen oder privaten Trägers voraus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 3597/05

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung; Angaben im

    Als Rechtsgrundlage für die vom Kläger begehrte Aufstiegsfortbildungsförderung kommen nur die Vorschriften der §§ 1, 2, 6 und 10 ff. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.1.2002, BGBl. I S. 402, und der Änderung durch die Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 5.4.2002, BGBl I S. 1250, in Betracht, da maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für den sich auf eine Förderung des Maßnahmebeitrages beschränkenden Antrag des Klägers hier der Zeitpunkt der Auszahlung des entsprechenden Zuschussanteils nach § 24 Abs. 1 Satz 2 AFBG zu Beginn der Maßnahme im Mai 2003 ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 12 S 3035/06

    Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und Leistungen nach dem

    Der Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit schloss die Gewährung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2002 (BGBl. I S. 402 ff.) - AFBG a. F. - nicht aus.

    Beklagter des vorliegenden Berufungsverfahrens, in welchem die Klägerin weiterhin die Bewilligung einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2002 (BGBl. I S. 402 ff.) - AFBG a.F. - begehrt hat, ist entsprechend der Fassung des Beschlussrubrums das Land Baden-Württemberg.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08

    Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des

    11 1. Ein Anspruch der Klägerin auf die begehrte Förderung ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung setzt u.a. die Teilnahme an einer nach § 2 AFBG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002, BGBl I S. 402, für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung vom 23. März 2005, BGBl I S. 931) förderungsfähigen Fortbildungsmaßnahme eines öffentlichen oder privaten Trägers voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 12 S 662/07

    Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für die

    Zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits sind noch die Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2002 (BGBl. I S. 402 ff.) - mit nachfolgenden Änderungen - anzuwenden.
  • FG Sachsen, 25.10.2007 - 2 K 399/07

    Rückgängigmachung steuerlicher Abschreibungen in der Handelsbilanz führt zur

    Dem steht § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl. I S. 402, BStBl I S. 304) nicht entgegen.
  • BVerwG, 27.10.2011 - 5 B 31.11

    Förderfähige Fortbildung; Glaubhaftmachung des Fortbildungsziels

    Das Berufungsgericht hat das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz- AFBG) in der Fassung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2005 (BGBl I S. 931 - im Folgenden: AFBG 2005), angewandt und die Klage aus zwei Gründen abgewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11217/10

    Studienförderung der Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung

    Im vorliegenden Rechtsstreit ist noch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden, d. h. in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl. I S. 402) mit nachfolgenden Änderungen, weil die Fortbildungsmaßnahme des Klägers bis zum 30. Juni 2009 begonnen wurde (vgl. die Übergangsvorschrift des § 30 Abs. 1 in der zum 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes aufgrund des Änderungsgesetzes vom 18. Juni 2009, BGBl. I S. 1314).
  • BVerwG, 09.07.2012 - 5 B 39.12

    Förderungsfähigkeit einer Teilnahme an eine berufliche Qualifikation

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) in der hier anwendbaren Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402) ist förderungsfähig die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die einen näher bezeichneten Berufsabschluss oder einen sonstigen Nachweis über eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetzen (Vorqualifikationserfordernis).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2006 - 7 S 1666/05

    Nicht förderungsfähiger privater Weiterbildungslehrgang einer Altenpflegerin

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 535/12

    Keine Kostenübernahme bei zumutbarer Entfernung zum Fortbildungsträger und

  • VG Stuttgart, 26.02.2010 - 11 K 2883/09

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs 2 AFBG - Zumutbarkeit der Fortsetzung

  • VG Stuttgart, 12.10.2007 - 11 K 4586/05

    Arten der Fortbildungsziele im Rahmen des AFBG; wichtiger Grund für

  • VG Stuttgart, 06.03.2008 - 11 K 2080/07

    Gleichstellung türkischer Kinder bei Aufstiegsfortbildungsförderung;

  • VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 1 K 1464/06

    Prozesskostenhilfe; Vermögenseinsatz; Zumutbarkeit; Schonvermögen; Freibetrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 2 A 195/06
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2011 - 12 S 201/10

    Förderungsfähigkeit von Praktikumszeiten nach dem

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 BV 07.499

    Die Ausbildung zum Fachlehrer für die Fächerverbindung "Ernährung und Gestaltung"

  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158

    Ausbildungsförderung; § 4 FakOSozPäd setzt für den Zugang zur Ausbildung als

  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung;

  • VG Göttingen, 05.04.2005 - 2 B 147/05

    Ausbildung; Betonbauer; Betriebswirt; erste Fortbildung; Fortbildung; Förderung;

  • VG Stuttgart, 03.03.2008 - 11 K 6019/07

    Ausbildungsförderung; Begriff des Unterrichts; Fortbildung am Sitz der

  • VG Sigmaringen, 23.04.2009 - 6 K 2752/07

    Berufsförderung; Bildungsmaßnahme in Vollzeitform; Übergangsgebührnisse

  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 12 C 10.1148

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Aufstiegsfortbildungsförderung;

  • VG Stuttgart, 16.08.2007 - 11 K 2730/06

    Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung

  • VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08

    Aufstiegsfortbildung für ein zweites Fortbildungsziel - Gleichwertigkeit der

  • VG München, 21.01.2010 - M 15 K 08.1186

    Fortbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik; Unterhaltsbeitrag; Maßnahme in

  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 06.610
  • VG München, 21.01.2010 - M 15 K 08.2106

    Förderfähigkeit der Ausbildung zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin

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