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   BGBl. I 2003 S. 1496   

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BGBl. I 2003 S. 1496 (https://dejure.org/2003,55241)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 24.07.2003, Seite 1496
  • Neufassung der Schweinepest-Verordnung
  • vom 17.07.2003

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05

    Inanspruchnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Bekämpfung der

    Während der Kläger mit der Anordnung vom 2. Oktober 2003 auf der Grundlage des § 14 b Satz 3 der Schweinepest-Verordnung vom 17. Juli 2003 (BGBl. I S. 1496) "zur Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder im Rahmen der Notimpfung" herangezogen wurde, richtet sich die Inanspruchnahme des Jagdpächters künftig nach der Ermächtigung des § 23 Satz 2 des Tierseuchengesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1247 - TierSG -), der bestimmt, dass (auch) dem Jagdausübungsberechtigten die Verpflichtung auferlegt werden kann, die erforderliche Hilfe zu leisten sowie die Durchführung bestimmter Impfungen zu dulden oder, soweit die Maßnahmen dem Verpflichteten zuzumuten sind, durchzuführen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 6 A 11683/04

    Tierseuchen, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder,

    Im Schwerpunkt seiner Antragsbegründung macht der Kläger geltend, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung den Regelungsinhalt der maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des § 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1496) i.V.m. § 25 a Abs. 2 Satz 4 der Verordnung in der korrigierten Fassung vom 28. Juli 2003 (BGBl I S. 1547) und hier insbesondere nicht hinreichend gewürdigt, dass die ihm aufgegebenen Maßnahmen den Rahmen einer Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder deutlich überschritten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 A 11683/04

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Jagdausübungsberechtigten bei Impfungen

    Im Schwerpunkt seiner Antragsbegründung macht der Kläger geltend, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung den Regelungsinhalt der maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des § 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1496) i.V.m. § 25 a Abs. 2 Satz 4 der Verordnung in der korrigierten Fassung vom 28. Juli 2003 (BGBl I S. 1547) und hier insbesondere nicht hinreichend gewürdigt, dass die ihm aufgegebenen Maßnahmen den Rahmen einer Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder deutlich überschritten.
  • VG Koblenz, 16.10.2003 - 1 L 2792/03

    Verpflichtung, bei Notimpfung von Wildschweinen gegen Schweinepest mitzuwirken

    Rechtsgrundlage für die Anordnung des Antragsgegners ist § 14 b Satz 3 der Schweinepest-Verordnung in der Neufassung vom 17. Juli 2003 (BGBl. I, 1496 ff.) - SchwPestVO - i.V.m. § 25 a Abs. 2 Satz 4 SchwPestVO in der korrigierten Fassung vom 28. Juli 2003 (BGBl. I, 1547).
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