Gesetzgebung
BGBl. I 2003 S. 1533 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 31.07.2003, Seite 1533
- Dritte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
- vom 23.07.2003
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Oder, 20.04.2016 - 5 K 795/15
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
In Anlage 3 (i. d. F. des Art. 1 Nr. 3 der Verordnung vom 23. Juli 2003 -BGBl. I S. 1533 -), Abschnitt A ist unter Nummer 4 der Stoff Glyphosat und unter Nummer 5 der Stoff Glyphosat-Trimesium aufgeführt, deren Anwendung verboten ist auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.