Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2848   

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BGBl. I 2003 S. 2848 (https://dejure.org/2003,52430)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2848
  • Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • vom 23.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 07.10.2003   BT   Entwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stößt auf Kritik
  • 15.10.2003   BT   Hartz-Gesetze mit Koalitionsmehrheit angenommen
 
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Wird zitiert von ... (310)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Für sie spricht - wie bereits der 7. Senat in dem vorbezeichneten Urteil eingehend dargetan hat - der Sinn und Zweck des Altersteilzeitgesetzes (hier in der bis zum 28.12.2007 gültigen Fassung vom 23.12.2003, BGBl I 2848) .
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Unter Berücksichtigung des § 14 SGB IX (in der bis 31.12.2017 maßgeblichen Normfassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004, BGBl I 606) , dessen Anwendungsbereich aufgrund des am 30.10.2011 gestellten, auch auf die Erbringung von Rehabilitationsleistungen gerichteten Antrags eröffnet ist (zur Auslegung des Antrags später) , kommt eine Beteiligung der BA als Rehabilitationsträger (vgl § 6 SGB IX , BGBl I 2848, und § 6a SGB IX , BGBl I 453) in Betracht.
  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 17/16 R

    Zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

    Für sie spricht - wie der 7. Senat in dem vorbezeichneten Urteil eingehend dargetan hat - der Sinn und Zweck des Altersteilzeitgesetzes (hier in der bis zum 28.12.2007 gültigen Fassung vom 23.12.2003, BGBl I 2848) .
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