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   BGBl. I 2003 S. 787   

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BGBl. I 2003 S. 787 (https://dejure.org/2003,46157)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 06.06.2003, Seite 787
  • Bekanntmachung der Angleichungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
  • vom 04.06.2003
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 08.04.2004 - 14 UF 254/03

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

    Dabei war für die Bewertung der angleichungsdynamischen Anrechte beider Parteien gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 VAÜG in Verb. mit § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB ein so genannter Angleichungsfaktor gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. a VAÜG heranzuziehen, der nach Maßgabe der - auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. a Satz 4 VAÜG ergangenen - Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl. I, S. 787) bei Entscheidungen nach dem 30. Juni 2003 und einem Ehezeitende in der Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2003 (hier: 30. November 2002 gemäß § 1587 Abs. 2 BGB) exakt 1, 0014384 beträgt.
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