Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1314   

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BGBl. I 2004 S. 1314 (https://dejure.org/2004,56141)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 28.06.2004, Seite 1314
  • Verordnung über den Erlass und die Änderung handwerksrechtlicher Verordnungen
  • vom 22.06.2004

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 14/3 U 189/10

    Gefahrtarif - einheitliche Gefahrtarifstelle für Konditoreien und Bäckereien -

    Nach der Anlage zu § 1 der Verordnung über verwandte Handwerke in der Fassung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1314) handelt es sich bei Bäckern und Konditoren um im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 der Handwerksordnung verwandte Handwerke, die einander so nahe stehen, dass die Beherrschung des einen Handwerkes die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen Handwerkes ermöglicht.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 LB 118/03

    Rangstichtagsfestsetzung für einen Schornsteinfegermeister

    Rechtsgrundlage hierfür ist die durch die 4. Änderungsverordnung vom 16. Mai 1997 in die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen als damaliger § 21 eingefügte, durch Gesetz vom 15. September 2000 (BGBl. I S. 1388) zu § 21 Abs. 1 VOSch gewordene und durch Verordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1314, 1316) aufgehobene Regelung.
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2005 - 8 ME 70/05

    Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf Zuteilung eines freien Kehrbezirks ;

    Wie sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Schornsteinfegerwesen (VOSch) vom 19. Dezember 1969 (BGBl. I S. 2363), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2004 (BGBl. I S. 1314), ergibt, kann ein Schornsteinfegermeister zwar einen ihm angebotenen Kehrbezirk ausschlagen, also auf die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister in dem ihm angetragenen Kehrbezirk verzichten.
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