Gesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 2143 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 17.08.2004, Seite 2143
- Neufassung der Milchabgabenverordnung
- vom 09.08.2004
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (8)
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1083/11
Rechtmäßigkeit der Milchabgabe und Schätzung der überlieferten Milchmenge nach …
Hinsichtlich des nationalen Rechts sind anzuwenden das Gesetz zur Durchführung der Marktorganisation (MOG) und die Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung (Zusatzabgabenverordnung - ZusatzAbgV -) vom 12. Januar 2000 in der Fassung vom 09. August 2004 (jetzt: Milchabgabenverordnung - MilchAbgV, vgl. Art. 1 der Dritten VO zur Änderung der Zusatzabgabenverordnung, BGBl. I 2004, 462 und BGBl. I 2004, 2143).Nach § 14 Abs. 1 Satz 7 ZusatzAbgV vom 12. Januar 2000 (BGBl I 2000, 27) in der im Streitfall maßgeblichen Neufassung der Milchabgabenverordnung vom 09.08.2004 (BGBl. I 2004, 2143) ist auf Änderungen, die dem Käufer nach dem in § 19 Abs. 3 Zusatzabgabenverordnung genannten Datum (15. Mai) bekannt werden, das Ergebnis der Verrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 4 Zusatzabgabenverordnung anzuwenden, es sei denn, der Milcherzeuger hat unrichtige oder unvollständige Angaben über seine tatsächliche Milchanlieferung gemacht.
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 42/07
Zusammensetzung des Preises für die Übernahme der Anlieferungs-Referenz Menge; …
Nach Auslaufen des Pachtvertrages zum 31. März 2005 machte die Beklagte von ihrem Übernahmerecht gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung) vom 12. Januar 2000 (BGBl. I S. 27; damaliger Titel: Zusatzabgabenverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2143; im Folgenden: MilchAbgV 2000) Gebrauch. - BFH, 31.05.2016 - VII R 15/15
Keine Saldierung mit Unterlieferungen bei unrichtiger oder unvollständiger Angabe …
Die geschätzte Menge der Überlieferung war auch nicht nach § 14 Abs. 1 der Milchabgabenverordnung (MilchAbgV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I 2004, 2143) mit Unterlieferungen zu saldieren, weil die Klägerin unrichtige Angaben über ihre tatsächliche Milchlieferung gemacht hat (Satz 6 der Vorschrift).
- BFH, 16.04.2015 - VII B 44/14
Rechtmäßigkeit der Vorschriften über die Milchabgabe - Vereinbarkeit mit …
Weder die Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I 2004, 2143) noch das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen verletzten das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes. - OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U (Lw) 170/08
Landpachtvertrag für Einzelgrundstücke: Anspruch des Verpächters auf Übertragung …
Das neue Betriebsprämienrecht enthält für die Zahlungsansprüche auch keine Übergangsvorschrift für die zum Zeitpunkt der Umsetzung der GAP-Reform bestehenden Pachtverhältnisse wie z.B. § 12 Abs. 2 der Milchabgabenverordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I 2143) für die Altverträge, nach der die Anlieferungs-Referenzmengen auch nach der zum 1. April 2000 aufgehobenen Flächenbindung abzüglich eines an die Landesreserve zu überführenden Anteils weiterhin auf die Verpächter übergehen (s. dazu BGH NJW-RR 2007, 1279). - BVerwG, 18.11.2004 - 3 B 50.04
Voraussetzungen des Übergangs der Milchreferenzmenge an den Verpächter bei …
Hinzu kommt, dass die Milch-Garantiemengen-Verordnung mit Wirkung zum 1. April 2000 durch die Milchabgabenverordnung vom 12. Januar 2000 (BGBl I S. 27) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I S. 2143) abgelöst worden ist. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2008 - 3 K 416/07
Milchabgabe ist mit dem GG vereinbar und genügt gemeinschaftsrechtlichen …
Zur Begründung führte der Kläger aus, dass die Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung, BGBl I 2004, 2143, MilchAbgV) rechtswidrig sei, da die zugrunde liegende gesetzliche Vorschrift, der § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) verfassungswidrig sei und gegen Gemeinschaftsrecht verstoße. - VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03
Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der …
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung (Zusatzabgabenverordnung) - ZAV - vom 12. Januar 2000 (BGBl. I S. 260) mit späteren Änderungen - jetzt § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Milchabgabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2143) - hat der Milcherzeuger in den Fällen des Übergangs von Anlieferungs-Referenzmengen dem Käufer durch eine von der zuständigen Landesstelle ausgestellte, mit Gründen versehene Bescheinigung nachzuweisen, welche Anlieferungs-Referenzmengen, zu welchem Zeitpunkt, von welchem Milcherzeuger, mit welchem Referenzfettgehalt auf ihn übergegangen sind.