Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2143   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,50773
BGBl. I 2004 S. 2143 (https://dejure.org/2004,50773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,50773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 17.08.2004, Seite 2143
  • Neufassung der Milchabgabenverordnung
  • vom 09.08.2004

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1083/11

    Rechtmäßigkeit der Milchabgabe und Schätzung der überlieferten Milchmenge nach

    Hinsichtlich des nationalen Rechts sind anzuwenden das Gesetz zur Durchführung der Marktorganisation (MOG) und die Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung (Zusatzabgabenverordnung - ZusatzAbgV -) vom 12. Januar 2000 in der Fassung vom 09. August 2004 (jetzt: Milchabgabenverordnung - MilchAbgV, vgl. Art. 1 der Dritten VO zur Änderung der Zusatzabgabenverordnung, BGBl. I 2004, 462 und BGBl. I 2004, 2143).

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 7 ZusatzAbgV vom 12. Januar 2000 (BGBl I 2000, 27) in der im Streitfall maßgeblichen Neufassung der Milchabgabenverordnung vom 09.08.2004 (BGBl. I 2004, 2143) ist auf Änderungen, die dem Käufer nach dem in § 19 Abs. 3 Zusatzabgabenverordnung genannten Datum (15. Mai) bekannt werden, das Ergebnis der Verrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 4 Zusatzabgabenverordnung anzuwenden, es sei denn, der Milcherzeuger hat unrichtige oder unvollständige Angaben über seine tatsächliche Milchanlieferung gemacht.

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 42/07

    Zusammensetzung des Preises für die Übernahme der Anlieferungs-Referenz Menge;

    Nach Auslaufen des Pachtvertrages zum 31. März 2005 machte die Beklagte von ihrem Übernahmerecht gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung) vom 12. Januar 2000 (BGBl. I S. 27; damaliger Titel: Zusatzabgabenverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2143; im Folgenden: MilchAbgV 2000) Gebrauch.
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 15/15

    Keine Saldierung mit Unterlieferungen bei unrichtiger oder unvollständiger Angabe

    Die geschätzte Menge der Überlieferung war auch nicht nach § 14 Abs. 1 der Milchabgabenverordnung (MilchAbgV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I 2004, 2143) mit Unterlieferungen zu saldieren, weil die Klägerin unrichtige Angaben über ihre tatsächliche Milchlieferung gemacht hat (Satz 6 der Vorschrift).
  • BFH, 16.04.2015 - VII B 44/14

    Rechtmäßigkeit der Vorschriften über die Milchabgabe - Vereinbarkeit mit

    Weder die Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I 2004, 2143) noch das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen verletzten das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes.
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U (Lw) 170/08

    Landpachtvertrag für Einzelgrundstücke: Anspruch des Verpächters auf Übertragung

    Das neue Betriebsprämienrecht enthält für die Zahlungsansprüche auch keine Übergangsvorschrift für die zum Zeitpunkt der Umsetzung der GAP-Reform bestehenden Pachtverhältnisse wie z.B. § 12 Abs. 2 der Milchabgabenverordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I 2143) für die Altverträge, nach der die Anlieferungs-Referenzmengen auch nach der zum 1. April 2000 aufgehobenen Flächenbindung abzüglich eines an die Landesreserve zu überführenden Anteils weiterhin auf die Verpächter übergehen (s. dazu BGH NJW-RR 2007, 1279).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 3 B 50.04

    Voraussetzungen des Übergangs der Milchreferenzmenge an den Verpächter bei

    Hinzu kommt, dass die Milch-Garantiemengen-Verordnung mit Wirkung zum 1. April 2000 durch die Milchabgabenverordnung vom 12. Januar 2000 (BGBl I S. 27) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl I S. 2143) abgelöst worden ist.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2008 - 3 K 416/07

    Milchabgabe ist mit dem GG vereinbar und genügt gemeinschaftsrechtlichen

    Zur Begründung führte der Kläger aus, dass die Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung, BGBl I 2004, 2143, MilchAbgV) rechtswidrig sei, da die zugrunde liegende gesetzliche Vorschrift, der § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) verfassungswidrig sei und gegen Gemeinschaftsrecht verstoße.
  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03

    Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der

    Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung (Zusatzabgabenverordnung) - ZAV - vom 12. Januar 2000 (BGBl. I S. 260) mit späteren Änderungen - jetzt § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Milchabgabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2143) - hat der Milcherzeuger in den Fällen des Übergangs von Anlieferungs-Referenzmengen dem Käufer durch eine von der zuständigen Landesstelle ausgestellte, mit Gründen versehene Bescheinigung nachzuweisen, welche Anlieferungs-Referenzmengen, zu welchem Zeitpunkt, von welchem Milcherzeuger, mit welchem Referenzfettgehalt auf ihn übergegangen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht