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   BGBl. I 2004 S. 2836   

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BGBl. I 2004 S. 2836 (https://dejure.org/2004,58516)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 17.11.2004, Seite 2836
  • Neufassung der Sonderurlaubsverordnung
  • vom 11.11.2004

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    (1) Die Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV) idF der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836) stellt keine notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung für die Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten dar.
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 C 32.09

    Sonderurlaub; Deutscher Katholikentag; Deutscher Evangelischer Kirchentag;

    Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl I S. 2836) oder anderen Vorschriften des einfachen Rechts noch aus Verfassungsrecht oder dem Recht der Europäischen Union.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15

    Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung

    a) Die Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV) idF der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836) stellt keine notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung für die Tätigkeit des Klägers bei der Beklagten dar.
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die

    vom 17. November 2004 (BGBl. I S. 2836 ff.).
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 697/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    (1) Die Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV) idF der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836) stellt keine notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung für die Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten dar.
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    (1) Die Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV) idF der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836) stellt keine notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung für die Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten dar.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12

    Beurlaubung zum Studium; Sanitätsoffizier-Anwärter; Antrag auf Anerkennung als

    vom 11. November 2004 (BGBl I S. 2836), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 22 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160), widerrufen werden, bei einem befristeten Urlaub jedoch nur aus zwingenden dienstlichen Gründen; gemäß § 9 SUV i.V.m. § 15 Abs. 2 Alt. 2 SUrlV ist die Urlaubsbewilligung zu widerrufen, wenn Gründe, die die Soldatin oder der Soldat zu vertreten hat, den Widerruf erfordern.
  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Unter Anwendung von § 12 Abs. 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes in der Fassung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836), die zuletzt durch Art. 15 Abs. 22 des Gesetzes vom 15. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist - SUrlV - habe der Kläger Anspruch auf die Gewährung eines weiteren Tages Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Besoldung.
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 33.13

    Zu widerrufende Beurlaubung zum Studium nach Beantragung der Anerkennung als

    vom 11. November 2004 (BGBl I S. 2836), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 22 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160), widerrufen werden, bei einem befristeten Urlaub jedoch nur aus zwingenden dienstlichen Gründen; gemäß § 9 SUV i.V.m. § 15 Abs. 2 Alt. 2 SUrlV ist die Urlaubsbewilligung zu widerrufen, wenn Gründe, die die Soldatin oder der Soldat zu vertreten hat, den Widerruf erfordern.
  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1653/11

    Rechtsschutzbedürfnis bei Sonderurlaub trotz Ablaufs des Urlaubszeitraums

    Sonderurlaub kann zwar nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - SUrlV - in der Fassung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836) nur für bestimmte, zeitlich festgelegte Veranstaltungen gewährt werden.
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