Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2210 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.2005, Seite 2210
- Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)
- vom 25.07.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gasnetzzugangsverordnung
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen …
Nach § 37 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV vom 25. Juli 2005, BGBl. I S. 2210, geändert durch Art. 3 Abs. 2 der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom 1. November 2006, BGBl. I S. 2477) ist ein Lieferantenwechsel nicht innerhalb von zwei Wochen möglich; vielmehr setzt dieser eine Entscheidung für den neuen Lieferanten spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Lieferungsbeginn voraus (vgl. BR-Drs. 306/06, S. 40 f., 45). - OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 67/08
Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt - Preiskontrolle durch die …
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 63/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte.
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 72/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 48/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte. - OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 3 Kart 74/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte, Die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 GasNEV stellt mit dem "Leitungswettbewerb" allerdings auf den konkreten, vom Transportkunden zu buchenden Transportpfad und damit auf insoweit gegebene Transportalternativen ab. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 58/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 59/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 Kart 73/08
Begriff des Leitungswettbewerbs i.S. von § 3 Abs. 2 GasNEV
Der Entwurf der GasNZV (BR-Drs. 246/05) sah hingegen nur ein nominelles Entry-Exit-Modell vor, das Ein- und Ausspeiseverträge mit jedem Netzbetreiber erforderte, Die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 GasNEV stellt mit dem "Leitungswettbewerb" allerdings auf den konkreten, vom Transportkunden zu buchenden Transportpfad und damit auf insoweit gegebene Transportalternativen ab.