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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94 u. 1 BvR 975/96   

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BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94 u. 1 BvR 975/96 (https://dejure.org/2005,58)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 1 BvR 782/94 u. 1 BvR 975/96 (https://dejure.org/2005,58)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94 u. 1 BvR 975/96 (https://dejure.org/2005,58)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Regelung zur Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen auf ein anderes Versicherungsunternehmen am Maßstab von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Beeinträchtigung der Privatautonomie der Versicherungsnehmer durch den ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Für die Übertragung eines Lebensversicherungsbestands von dem Gesetzgeber und der Aufsichtsbehörde nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG zu treffende rechtliche Vorkehrungen zur Wahrung der Belange der VN

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Auszahlung von Überschüssen in der Kapitallebensversicherung im Hinblick auf die Eigentumsgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Genehmigung der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen teilweise verfassungswidrig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Übertragung von Lebensversicherungsbeständen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherung - Mehr Überschussbeteiligung in Sicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Lebensversicherungsbeständen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VAG §§ 14, 8; BGB § 415; GG Art. 2, 14
    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Bestandsübertragung von Lebensversicherungen ("Deutscher Herold", "R+V")

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bestandsübertragung Lebensversicherungen, Lebenversicherungsbestand, Sicherung der Prämienzahlungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Regelungen des VersicherungsaufsichtsG teilweise verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.7.2005)

    Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen // Stille Reserven müssen teilweise ausgeschüttet werden

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.10.2004)

    Karlsruhe prüft Gewinnansprüche aus Lebensversicherungen // Versicherte fordern mehr Transparenz bei Prämienberechnung

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Privatautonome Interessenwahrnehmung und Schutzpflichten des Staates

  • nomos.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Rechte der Versicherten bei einer Bestandsübertragung

  • nomos.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anwartschaft auf Überschussbeteiligung in der kapitalbildenden Lebensversicherung

  • prettl.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht zur kapitalbildenden Lebensversicherung: Pyrrhussiege für die Versicherten? (RA Michael P. Sailer)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 1
  • NJW 2005, 2363
  • VersR 2005, 1109
  • WM 2005, 1505
  • DVBl 2005, 1274 (Ls.)
  • BGBl I 2005, 2420
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 -,.

    Das seinerzeit nach § 10a des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (im Folgenden: BAG) in einziger Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht wies die Klage durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BVerwGE 95, 25) ab.

    An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17; Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).

    Das soll durch einen Vergleich der Stellung der Versicherten vor und nach der Bestandsübertragung festgestellt werden (vgl. BVerwGE 95, 25 ).

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versicherungsnehmer über eine eigenständige Rechtsposition verfügen (vgl. BAV, VerBAV 1989, S. 235 ; BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -,.

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied in dem angegriffenen Urteil (BVerwGE 100, 115), die Klage sei zulässig, aber unbegründet.

    Auch nimmt die fachrichterliche Rechtsprechung an, dass die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit eine Wahlmöglichkeit haben, ob sie eine Bestandsübertragung nach den §§ 14, 44 VAG oder eine gesellschafts- oder körperschaftsrechtliche Umwandlung in Form der Vermögensübertragung - nach § 44b VAG a.F. - vornehmen wollen (so das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung BVerwGE 100, 115 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt dies in der angegriffenen Entscheidung ab, da das Mitglied nur in seiner Rolle als Versicherter nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und damit des genehmigten Geschäftsplans im Zuge der Überschussbeteiligung an den Vermögenswerten zu beteiligen sei (BVerwGE 100, 115 ).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 957/96
    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    - 1 BvR 782/94 - - 1 BvR 957/96 - .

    - 1 BvR 957/96 -,.

    Verfahren 1 BvR 957/96.

    Verfahren 1 BvR 957/96.

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Aus § 56a Satz 5 VAG (in der Fassung vom 21. Juli 1994) ergibt sich nur die Berechtigung des Versicherungsunternehmens, in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines Notstands heranzuziehen; nach früherem Rechtszustand war diese Möglichkeit regelmäßig in den genehmigten Geschäftsplänen geregelt (vgl. BVerwGE 82, 303 ).

    An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17; Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Die Enteignung ist auf die Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 104, 1 ).

    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich hingegen um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 1 A 35.91

    Übertragung eines Versicherungsbestands - Mitglieder - Vereinsvermögen

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Nach der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur herrschenden "Einheitstheorie" ist die Rechtsstellung der Versicherten auf der Grundlage der Vereinsmitgliedschaft einheitlich zu betrachten (vgl. BGH, VersR 1964, S. 497 ; eingehend Müller-Wiedenhorn, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Unternehmensverbund, 1993, S. 28 ff. m.w.N.; Merdausl, Der Europäische Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 2000, S. 39 ff.; mit Rücksicht auf BVerwGE 95, 8 nunmehr zweifelnd Weigel, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 44 Rn. 4).

    Dies hat nach § 20 Satz 3 VAG, hier in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Beigeladenen zu 1, das Erlöschen der Vereinsmitgliedschaft zur Folge (vgl. BVerwGE 95, 8 ; Schmidt, in: Prölss, a.a.O., § 14 Rn. 36; Weigel, in: Prölss, a.a.O., § 20 Rn. 22).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich hingegen um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Ihre Verfassungsmäßigkeit setzt voraus, dass Belange der Allgemeinheit und die betroffenen Individualinteressen in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfGE 95, 48 ; 101, 239 ; stRspr).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 103, 89 ).

    Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, wenn auf Grund erheblich ungleicher Verhandlungspositionen der Vertragspartner einer von ihnen ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann; dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Die Verfügungsbefugnis über den betreffenden Vermögensgegenstand ist nur grundsätzlich ein Merkmal des Eigentums (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 102, 1 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Ihre Verfassungsmäßigkeit setzt voraus, dass Belange der Allgemeinheit und die betroffenen Individualinteressen in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfGE 95, 48 ; 101, 239 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Soweit die Beschwerdeführenden Eigentümer der nach ihren Darlegungen vom Klimawandel bedrohten Grundstücke sind, kommt außerdem eine Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers für das Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 114, 1 ).

    171 2. a) Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art. 14 Abs. 1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 114, 1 ).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 306 [juris Rn. 21]; vgl. auch BVerfG VersR 2005, 1109, 1117 f. [juris Rn. 131 ff.] und VersR 2005, 1127, 1130 f. [juris Rn. 59 ff.]).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Dies führt hier nicht gemäß § 78 Satz 1 BVerfGG zur Nichtigkeit der angegriffenen Vorschrift (vgl. BVerfGE 114, 1 ; 115, 277 ; 127, 87 ; 128, 157 ), weil § 40 Abs. 1a LFGB verfassungsrechtlichen Schutzaufträgen dient (oben B III 2 a), die gegenüber der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit überwiegen, die Öffentlichkeitsinformation durch Gesetz zu befristen (vgl. BVerfGE 127, 293 m.w.N.), zumal in der Rechtsanwendung ohnehin schon zeitliche Begrenzungen erfolgt sind.
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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2420   

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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.08.2005, Seite 2420
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
  • vom 11.08.2005
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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2420   

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BGBl. I 2005 S. 2420 (https://dejure.org/2005,60609)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.08.2005, Seite 2420
  • Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
  • vom 11.08.2005
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Anzuwenden ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2396) in der Fassung von Art. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 03.08.2005 (BGBl. I S. 2270), berichtigt am 11.08.2005 (BGBl. I S. 2420), die im Vergleich zu der für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 maßgeblichen Fassung gemäß dem Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3833) freilich keine für die Beurteilung des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses wesentlichen Änderungen enthält.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    Anzuwenden ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2396) in der Fassung von Art. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 03.08.2005 (BGBl. I S. 2270), berichtigt am 11.08.2005 (BGBl. I S. 2420), die im Vergleich zu der für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 maßgeblichen Fassung gemäß dem Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3833) freilich keine für die Beurteilung des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses wesentlichen Änderungen enthält.
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