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   BGBl. I 2005 S. 2512   

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BGBl. I 2005 S. 2512 (https://dejure.org/2005,53845)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.08.2005, Seite 2512
  • Bekanntmachung einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
  • vom 12.07.2005
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    a) Ferner wurden mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2005, Bekanntmachung vom 12. Juli 2005 (BGBl I S. 2512), die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1986 (BGBl 1987 I S. 147), zuletzt geändert durch Beschluss vom 12. September 2002, Bekanntmachung vom 17. September 2002 (BGBl I S. 3759), neu gefasst.

    "Für die 16. Wahlperiode werden übernommen: die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, soweit sie vom Deutschen Bundestag zu beschließen sind, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 12. Juli 2005 (BGBl I S. 2512), mit folgender Maßgabe:.

    Aus dem Verweis auf die Bekanntmachung vom 12. Juli 2005 (BGBl I S. 2512) und dem Hinweis auf die Anpassung des § 18 GO-BT (§ 44 b statt, wie bisher, § 44 a AbgG) ergibt sich zweifelsfrei, dass die in dieser Bekanntmachung enthaltene neue Fassung der Verhaltensregeln - und nicht etwa die Weitergeltung der alten - als Anlage 1 der Geschäftsordnung beschlossen wurde.

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

    § 50 Abs. 1 Nr. 5 VwGO begründet die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) gefunden hat, und nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Verhaltensregeln - VR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1986 (BGBl 1987 I S. 147), zuletzt geändert durch Beschluss vom 30. Juni 2005, Bekanntmachung vom 12. Juli 2005 (BGBl I S. 2512).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 3.09

    Klagen von Bundestagsabgeordneten gegen Sanktionen nach den Transparenzregelungen

    § 50 Abs. 1 Nr. 5 VwGO begründet die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz AbgG) in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) gefunden hat, und nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Verhaltensregeln VR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1986 (BGBl 1987 I S. 147), zuletzt geändert durch Beschluss vom 30. Juni 2005, Bekanntmachung vom 12. Juli 2005 (BGBl I S. 2512).
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