Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2982 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 21.10.2005, Seite 2982
- Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung
- vom 14.10.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17
Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem …
Bemerkenswerterweise entspricht es wohl allgemeiner Meinung, dass der Besitz eines nationalen Titels eines anderen Schengen-Staates, sei es ein nationales Visum, sei es ein sonstiger Aufenthaltstitel, die beide ein Aufenthaltsrecht in den anderen Schengen-Staaten vermitteln können (vgl. Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2a SDÜ), allein auf § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG hinführt und nicht auf Absatz 4 Satz 1; dieser Auffassung liegt explizit oder auch nur implizit die Vorstellung zugrunde, dass derartige behördliche Erlaubnisse eines anderen Schengen-Staats keine Aufenthaltstitel im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 sein können und hier - in Abgrenzung zu Absatz 4 Satz 1 - mit Aufenthaltstitel nur ein solcher gemeint sein kann, der nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes von einer deutschen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung erteilt wurde (vgl. in diesem Sinne etwa Ziff. 81.3.0 AVwV-AufenthG, wonach die Rechtmäßigkeit nach allgemeinen Kriterien festzustellen ist und nur beispielhaft auf die Konstellation des Art. 20 Abs. 1 SDÜ verwiesen wird;… vgl. weiter Zeitler, in: HTK-AuslR, § 81 zu Abs. 3 und 4 Stand Januar 2018, Rn. 13 f. und 35;… Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 81 AufenthG Rn. 34;… vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, § 81 AufenthG Stand Mai 2017, Rn. 13 ff., der keine Beschränkung der die Rechtmäßigkeit vermittelnden Umstände anspricht; OVGNW…, Beschluss vom 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 4; vgl. auch ausdrücklich BR-Drs. 659/05, S. 6 mit dem weiteren Hinweis darauf, dass auch das Schengen-Visum - entgegen dem damals geltenden gemeinschaftsrechtlichen Verständnis - als Aufenthaltstitel im Sinne des nationalen Aufenthaltsrechts zu verstehen ist). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18
Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum …
Hier war die Antragstellerin, als Vietnamesin eine Drittausländerin im Sinne der Regelung, bei ihrer Einreise ins Bundesgebiet zwar im Besitz eines die Anwendbarkeit des Art. 21 Abs. 1 SDÜ - und damit entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch des § 39 Satz 1 Nr. 6 AufenthV, der an die durch Art. 21 SGK geregelten Fallkonstellationen anknüpft (vgl. BR-Drucks. 659/05, S. 6) - grundsätzlich eröffnenden Aufenthaltstitels eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union.