Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1466   

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BGBl. I 2006 S. 1466 (https://dejure.org/2006,41386)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 18.07.2006, Seite 1466
  • Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)
  • vom 12.07.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz) (G-SIG: 16019144)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.05.2006   BT   Finanzagentur soll sich auf Schuldenmanagement des Bundes konzentrieren
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Rechtsgrundlage für den Anspruch im Zeitraum von 1. August 2010 bis zum 31. März 2011 sind §§ 39 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl I S. 3020), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl I S. 1466).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    § 72a BBesG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) - BBesG a.F. -, lautet wie folgt:.
  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Die Klägerin sieht einen Verfahrensmangel in der Annahme des Verwaltungsgerichts, die Frist für die Festsetzung des Abführungsbetrages nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1658), geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466), spätestens bis zum 31. Dezember 2009, sei mit dem Erlass des Bescheides vom 2. November 2009 gewahrt.
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

    Nach § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466), erhält ein Beamter den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgeblichen Familienzuschlags zur Hälfte, wenn sein Ehegatte auch Beamter ist und ihm ebenfalls ein Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Höchstbetrages der Stufe 1 des Familienzuschlages zustünde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das

    In § 1 Abs. 1 wurde die Einschränkung hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gesetzes - "soweit nicht bundesrechtliche Vorschriften gelten" - gestrichen und ein neuer Absatz 2 eingefügt, nach dem Verweisungen auf das Bundesbesoldungsgesetz als Verweisungen auf das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist.
  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07

    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher

    Die Parteien streiten über einen Zahlungsanspruch gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschG) vom 27. September 1994 ( BGBl. I S. 2624, neugefasst durch die Bekanntmachung vom 13. Juli 2004, BGBl. I 2004, 1658, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2006, BGBl. I S. 1466).
  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze

    An einer hinreichenden Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mangelt es ihrem Vorbringen jedoch bereits deshalb, weil sich das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu der Vorschrift verhält, die das Verwaltungsgericht als Maßstab ausgelegt und herangezogen hat und die auch die Beschwerde als streitentscheidend ansieht, nämlich auf § 8 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09

    Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S.

    Bei begrenzter Dienstfähigkeit erhält der niedersächsische Beamte gemäß § 1 Abs. 3 NBesG i. V. m. § 72a Abs. 1 Satz 1 BBesG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) - im Folgenden BBesG a. F. - Dienstbezüge entsprechend § 6 Abs. 1 BBesG a. F.
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
    Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG), im Zeitpunkt des Bescheides vom 30. April 2009 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), werden Ausgleichsleistungen, auf die die Klägerin nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG, § 1 Abs. 8 lit. a) des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) in Bezug auf das hier in Rede stehende Rittergut B. einschließlich der Liegenschaften in G. und R. unstreitig einen Anspruch hatte, nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 8 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) - am 30. April 2009 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) - bemessen und erfüllt.
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

    Dies ergibt sich aus § 18 des zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung anwendbaren Bundesbesoldungsgesetzes mit Stand zum 31. August 2006 (Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002, BGBl. I S. 3020, zul. geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes vom 12. Juli 2006, BGBl. I S. 1466, im Folgenden: BBesG), das den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung regelt.
  • VG Koblenz, 22.11.2012 - 6 K 664/12

    Gewährung einer Verwendungszulage

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