Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 2043   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,61852
BGBl. I 2006 S. 2043 (https://dejure.org/2006,61852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,61852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 31.08.2006, Seite 2043
  • Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
  • vom 22.08.2006

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16

    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit;

    § 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV - vom 25. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2758) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 6 und 7 der Verordnung vom 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3223), regelt die besonderen Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11

    Gesetz verbietet grundsätzlich Flohmärkte an Sonntagen - Ausnahmen nur an

    Mit den genannten Regelungen des § 11 Abs. 1 LadöffnG wollte der Gesetzgeber nach Übergang der Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussrecht in die Zuständigkeit der Länder gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG im Rahmen der Föderalismusreform (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 [BGBl. I S. 2043]) weitgehend die Vorschriften des bis dahin maßgeblichen § 19 des Gesetzes über den Ladenschluss - LadSchlG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) übernehmen (vgl. LT-Drs. 15/387, S. 19).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Diese Verpflichtung hat in § 3 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Neubekanntmachung vom 22. August 2006, BGBl I S. 2043 in der Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 30. November 2006, BGBl I S. 2759 - im Folgenden: TierSchNutztV) ihre im Antragsjahr 2007 geltende Umsetzung gefunden.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 531/09

    Tierschutz; Einschreitensbefugnis; Wegnahme; Haltungsverbot; ungeeignete

    Angesichts der sich über Jahre hinziehenden Verstöße des Klägers gegen einschlägige tierschutzrechtliche Vorschriften, sei es gegen § 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV - (neugefasst durch die Bekanntmachung vom 22.08.2006, BGBl. I, S. 2043, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.10.2009, BGBl. I, S. 3223) sei es gegen § 4 TierSchNutztV (allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege, sei es gegen §§ 5 und 6 TierschNutztV (allgemeine Anforderung an das Halten von Kälbern) sowie gegen §§ 2, 16 a des Tierschutzgesetzes, war jede andere Entscheidung als die Anwendung von Verwaltungszwang zur Durchsetzung der sich aus den genannten Vorschriften ergebenen Halterpflichten ermessensfehlerhaft (Ermessensreduzierung auf Null).
  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen

    Art. 1 Nr. 7 Buchst. a) jj) des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2043), das im Rahmen der Förderalismusreform am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, hat Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG aber dahin geändert, dass sich die konkurrierende Gesetzgebung auf den "städtebaulichen Grundstücksverkehr" beschränkt, so dass der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr nunmehr in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG) fällt (vgl. hierzu Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 8. Aufl., Rn. 458).
  • VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10

    Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte

    2006, 332 = juris, Rn. 15 ff., Liegt für einen Altbaubestand - wie hier - eine Baugenehmigung nicht vor oder enthält diese keine Angaben zur zulässigen Tierplatzzahl können als Anhalt die nach der Tierschutz-Nutztierhalteverordnung vom 22. August 2006 (BGBl. I, S. 2043) für die Schweinehaltung erforderlichen Flächen herangezogen werden.
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur

    Für die Frage der derzeit maximalen Belegung des Stalls 5 sind daher auch die geltenden Anforderungen an das Halten von Legehennen nach §§ 12 ff. TierSchNutztV in der Fassung vom 22. August 2006 (BGBl I 2006, 2043) maßgeblich.
  • VG Minden, 08.10.2009 - 9 K 2832/08

    Vorliegen einer Kostentragungspflicht des Lebensmittelunternehmers bei

    Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Nutztierhaltungsverordnung vom 20.08.2006 (BGBl. I Seite 2043) habe derjenige, der Nutztiere halte, sicher zu stellen, dass das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft werde und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt würden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht