Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 2833   

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BGBl. I 2006 S. 2833 (https://dejure.org/2006,42445)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 16.12.2006, Seite 2833
  • Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
  • vom 09.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (G-SIG: 16019032)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 10.11.2005   BT   Regierung will Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben beschleunigen
  • 12.05.2006   BT   Hearing zu beschleunigten Planungsverfahren für Verkehrsprojekte
  • 25.10.2006   BT   Koalition stimmt für Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz
  • 08.07.2009   BT   Rolle des Bundesverwaltungsgerichts bei Planungsverfahren untersuchen
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Dies belegt schon ihre Aufnahme in Anlage 2 zum Bundeswasserstraßengesetz durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833, 2842).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Dies ist in den Materialien zu dem Gesetz deutlich dokumentiert: Bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 19. Mai 2005 (BRDrucks 363/05), in der folgenden Legislaturperiode erneut eingebracht unter dem 4. November 2005 (BTDrucks 16/54), wird die dort vorgesehene erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts mit guten Erfahrungen namentlich mit der Verfahrensbeschleunigung begründet, die in den neuen Bundesländern mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz gemacht worden seien; vor diesem Hintergrund sah der Entwurf für "Infrastrukturvorhaben mit überragender verkehrlicher Bedeutung" die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr auch für Verkehrsprojekte im gesamten Bundesgebiet vor (BTDrucks 16/54 S. 27, 28).

    Hinzu kommt, dass der Deutsche Bundestag am 27. Oktober 2006 zusammen mit dem Gesetzesbeschluss drei Entschließungen verabschiedet hat, von denen sich eine speziell mit der Begründung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts befasst (vgl. Anlage zu BRDrucks 764/06 vom 3. November 2006, Entschließung V., S. 3 f.): Die Zuständigkeitskonzentration auf das Bundesverwaltungsgericht lasse sich nicht allein mit der Verkürzung des Zeitraums der gerichtlichen Überprüfung begründen, weil eine Verfahrensbeschleunigung auch vielen anderen mit Investitionsmaßnahmen verbundenen und damit vergleichbaren Materien zugute käme.

    Dass es bei dem Planvorhaben um die Beseitigung eines schwerwiegenden Verkehrsengpasses i.S.d. § 17e Abs. 1 Nr. 5 FStrG geht (so die Gesetzesbegründung BTDrucks 16/54 S. 35, in der die A 30 noch als "Nr. 18" aufgelistet ist), wird auch von den Klägern nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Diese zur Präklusionsregelung des § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002 entwickelten Grundsätze sind auf die spezialgesetzliche Neuregelung des § 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG, der ebenso wie die Regelungen über die Beteiligung von Naturschutzvereinigungen im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 9. Dezember 2006 (BGBl I S. 2833) in das Bundesfernstraßengesetz eingefügt worden ist, uneingeschränkt übertragbar.

    Die mit der Neuregelung intendierte Gleichbehandlung der Verbände mit Planbetroffenen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (vgl. die Gesetzesbegründung, BTDrucks 16/54 S. 32 f.) ändert nichts an der spezifischen Funktion der Verbändebeteiligung und der daran anknüpfenden Präklusion.

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