Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3367   

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BGBl. I 2006 S. 3367 (https://dejure.org/2006,47476)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2006, Seite 3367
  • Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
  • vom 21.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen (G-SIG: 16019246)

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Die Zusammenarbeit der nationalen Behörden sah der Gesetzgeber nach der Verneinung der Aktivlegitimation deutscher Verbände für die Geltendmachung der Verletzung ausländischen Rechts (BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland) dadurch behindert, dass für qualifizierte Einrichtungen (u.a. Verbraucherverbände) keine Möglichkeit bestanden habe, gegen grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Sitz im Inland vorzugehen, die gegen die rechtlichen Interessen der Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten auf den dortigen Märkten verstießen (BT-Drucks. 16/2930 S. 16).

    Ziel des Gesetzgebers war es, durch Schaffung eines materiellrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Inanspruchnahme von Unternehmen mit Sitz im Inland zu ermöglichen (BT-Drucks. 16/2930 S. 16 und 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - 13 B 668/08

    "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3.7.2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3367).
  • OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Tabakerzeugnisse unter Verwendung der Bezeichnung

    Auf rein nationale Verstöße sind sie nicht anwendbar (vgl. dazu Bundestags-Drucksache 16/2930, S. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1395/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1397/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1331/08

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3.7.2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3367).
  • LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08

    Kreditkartengebühr

    Die Vorschrift soll einerseits dem Schutz der Verbraucher, zum anderen "den konkurrierenden inländischen Unternehmen" dienen, "die grenzüberschreitend auf denselben Märkten tätig sind" (BT-Drucks. 16/2930, S. 16, hier als Anlage K 11).

    Diese Auslegung wird auch durch die Begründung des Gesetzesentwurfs gestützt, wonach die Beauftragung eines Dritten nur in dem Umfang möglich sein soll, in dem ihm das geänderte UKlaG die Möglichkeit zum Tätigwerden einräumt (BT-Drucks. 16/2930, S. 22, hier als Anlage K 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1329/08

    Ordnungsverfügung der Bundesnetzagentur betreffend die Nutzung von

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1330/08

    Abschaltung von Servicenummern bei unerbetenen Anrufen durch Ordnungsverfügung

    Solche Bestimmungen enthält insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) i. d. F. von Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367).
  • VG Köln, 31.05.2007 - 13 K 40/05

    Nachzulassung eines in der Darreichungsform Injektionslösung vertriebenen

    Nach § 105 Abs. 4 f Satz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) ist im sog. Nachzulassungsverfahren auf Antrag die fiktive Zulassung nach § 105 Abs. 1 AMG um fünf Jahre zu verlängern, wenn kein Versagungsgrund nach § 25 Abs. 2 AMG vorliegt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.05.2007 - L 4 KA 1/07

    Erledigungsgebühr im Widerspruchsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1396/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1398/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

  • KG, 26.09.2011 - 24 U 111/10
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