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   BGBl. I 2006 S. 86   

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BGBl. I 2006 S. 86 (https://dejure.org/2006,68168)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 26.01.2006, Seite 86
  • Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 23.01.2006

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Eine geringfügige Beschäftigung lag nach § 8 Abs. 1 SGB IV in seiner hier noch gültigen alten Fassung (= Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 23.1.2006, BGBl I 86, Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 21.12.2008, BGBl I 2933 und Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 12.11.2009, BGBl I 3710) vor, wenn.
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Sollte das LSG zu dem Ergebnis gelangen, dass die bis 31.12.2006 fälligen Beitragsansprüche verjährt sind, wird es weiter auch zu prüfen haben, ob dies die Beitragsansprüche für den Monat Dezember 2006 vollständig mitumfasst oder ob ein Teil dieser Ansprüche nach § 23 Abs. 1 S 2 Halbs 2 SGB IV (idF der Bekanntmachung vom 23.1. 2006, BGBl I 86) erst im Januar 2007 fällig wurde.
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    a) Die Klägerin hat als Arbeitgeberin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die von ihr erlaubt überlassenen Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 S 1 AÜG idF des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24.3.1997 <BGBl I 594>) zu zahlen (§ 28d S 1 und 2 SGB IV idF der Bekanntmachungen vom 23.1.2006 <BGBl I 86> und 12.11.2009 <BGBl I 3710>, § 28e Abs. 1 S 1 SGB IV, auch idF des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008 <BGBl I 2940>) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Nach § 8 Abs. 1 SGB IV in dessen in den Jahren 2006 und 2007 maßgebender Fassung (der Bekanntmachung vom 23.1.2006, BGBl I 86) ist eine Beschäftigung geringfügig, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (Nr. 1) , die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt (Nr. 2) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Nach § 26 Abs. 2 Halbs 1 SGB IV in der hier maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 23.1.2006 (BGBl I 86) sind zu Unrecht entrichtete Beiträge zu erstatten, es sei denn, der Versicherungsträger hat bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen.
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 1/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurückverweisung - notwendige Beiladung

    Nach § 8 Abs. 1 SGB IV in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung (des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.1.2006, BGBl I 86) liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (Nr. 1) , die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt (Nr. 2) .

    In den Jahren 2005 und 2006 galten steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 EStG genannten steuerfreien Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 S 3 SGB IV idF vom 26.6.2001 bzw neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.1.2006, BGBl I 86).

  • BSG, 15.08.2018 - B 12 R 4/18 R

    Aufbringung der Mittel der Sozialversicherung

    Der beklagte Träger der Rentenversicherung ist berechtigt und verpflichtet, beim Arbeitgeber zu prüfen, ob dieser seine Meldepflichten und seine sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag erfüllt; insbesondere ist dabei die Richtigkeit der Beitragszahlung zu prüfen (§ 28p Abs. 1 S 1 SGB IV idF der Bekanntmachung vom 23.1.2006 < BGBl I 86>) .
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 23/19 R

    Versicherungspflicht der Tätigkeit einer Niederlassungsleiterin einer stillen

    § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 16.12.1997 <BGBl I 2970> und der Bekanntmachung vom 23.1.2006 <BGBl I 86>) ermächtigt den betriebsprüfenden Rentenversicherungsträger zum Erlass entsprechender Verwaltungsakte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der Fassung der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I, S. 86) wurden im Jahr 2006 Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen waren, in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde, ausgeübt worden ist.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Für die Auslegung dieses Beschäftigungserfordernisses ist allerdings nicht - wie der Verwaltungsgerichtshof meint - auf § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch in der für den Erhebungszeitraum maßgeblichen Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl I S. 86), zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl I S. 1706 - im Folgenden: SGB IV) zurückzugreifen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - L 11 KR 5353/11

    Kranken- bzw Pflegeversicherung - freiwillig Versicherter - Arbeitseinkommen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - L 8 R 382/12

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 6 KR 76/12

    Krankenversicherung (KR)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 8 R 55/12

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Unwirksamkeit eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2009 - L 24 KR 157/09

    Aufschiebende Wirkung; Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2012 - L 8 R 197/12

    Personaldienstleistungsunternehmen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 8 R 163/12

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leiharbeitnehmer im Rahmen

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 122/15
  • SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12

    Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit

  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 366/17

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Begehung sämtlicher

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • SG Duisburg, 03.08.2012 - S 37 R 889/12

    Verpflichtung eines Zeitarbeitsunternehmens zur Nachzahlung von

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 898/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

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