Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 1327   

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BGBl. I 2007 S. 1327 (https://dejure.org/2007,44600)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 19.07.2007, Seite 1327
  • Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
  • vom 16.07.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (G-SIG: 16019179)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 11.04.2006   BT   Regierung will Maßregelreform zum besseren Schutz vor Straftätern
  • 05.05.2006   BT   Bundesrat: Unterbringung psychisch kranker Straftäter regeln
  • 26.02.2007   BT   Unterbringung von Tätern in einer psychiatrischen Klinik Thema eines Hearings
  • 28.02.2007   BT   Experten: Maßregelvollzug darf nicht zu Sicherungsverwahranstalt werden
  • 25.04.2007   BT   Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie künftig nicht mehr vorrangig
 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    § 67 Absatz 4 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1327) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung auf Freiheitsstrafen aus einem anderen Urteil als demjenigen, in welchem diese Maßregel angeordnet worden ist, oder das bezüglich des die Maßregel anordnenden Urteils gesamtstrafenfähig ist ("verfahrensfremde Freiheitsstrafen"), anzurechnen.

    c) Zuletzt wurde § 67 Abs. 4 StGB durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl I S. 1327) geändert, das am 20. Juli 2007 in Kraft getreten ist.

    Bei der jüngsten Änderung der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine erweiterte Anrechnungsmöglichkeit nicht mehr erwogen (vgl. BTDrucks 16/1110), weswegen von einem Fortbestehen seines ursprünglichen Willens auszugehen ist.

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) - mit der der Gesetzgeber auch die Schonung der Behandlungskapazitäten beabsichtigte, die durch weniger geeignete Personen blockiert würden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138) - soll es im Grundsatz dabei verbleiben, dass die fehlende Beherrschung der deutschen Sprache nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf die Unterbringung eines Ausländers sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17 Rn. 11, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4 (Gründe); Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Die Vorschrift konkretisiert das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren, indem durch die Hinzuziehung eines bisher nicht mit der untergebrachten Person befassten Gutachters, der eine kritische Distanz zu den bisherigen - im Laufe der letzten fünf Jahre eingeholten - Stellungnahmen hält, der Gefahr von Routinebeurteilungen vorgebeugt und die Prognosesicherheit des Gerichts entscheidend verbessert werden soll (vgl. BTDrucks 16/1110, S. 19; BVerfGK 15, 287 ).

    Wenn in diesen Fällen nach fünf Jahren vollzogener Unterbringung bereits ein aktuelles externes Gutachten vorliegt, könne - so der Gesetzgeber - auf die neuerliche Einholung eines externen Gutachtens verzichtet werden (BTDrucks 16/5137, S. 11).

    Dasselbe könne gelten, wenn die untergebrachte Person sich bereits in der Entlassungsvorbereitung befinde, da die Einholung eines externen Gutachtens hier zu einer ungewollten Verlängerung der Unterbringung führen könne (BTDrucks 16/5137, S. 11 f.), sowie in Fällen, in denen die untergebrachte Person neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sodass es sich als sachgerechter darstellen könne, eine externe Begutachtung mit dem möglichen Zeitpunkt der Strafaussetzung nach § 67 Abs. 5 StGB abzustimmen (BTDrucks 16/5137, S. 12).

  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Die Vorschrift konkretisiert das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren, indem durch die Hinzuziehung eines bisher nicht mit der untergebrachten Person befassten Gutachters, der eine kritische Distanz zu den bisherigen - im Laufe der letzten fünf Jahre eingeholten - Stellungnahmen hält, der Gefahr von Routinebeurteilungen vorgebeugt und die Prognosesicherheit des Gerichts entscheidend verbessert werden soll (vgl. BTDrucks 16/1110, S. 19; BVerfGK 15, 287 ).

    Wenn in diesen Fällen nach fünf Jahren vollzogener Unterbringung bereits ein aktuelles externes Gutachten vorliegt, könne - so der Gesetzgeber - auf die neuerliche Einholung eines externen Gutachtens verzichtet werden (BTDrucks 16/5137, S. 11).

    Dasselbe könne gelten, wenn die untergebrachte Person sich bereits in der Entlassungsvorbereitung befinde, da die Einholung eines externen Gutachtens hier zu einer ungewollten Verlängerung der Unterbringung führen könne (BTDrucks 16/5137, S. 11 f.), sowie in Fällen, in denen die untergebrachte Person neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sodass es sich als sachgerechter darstellen könne, eine externe Begutachtung mit dem möglichen Zeitpunkt der Strafaussetzung nach § 67 Abs. 5 StGB abzustimmen (BTDrucks 16/5137, S. 12).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07

    Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines

    An die Sechsmonatsunterbringungsprüfung sei danach wegen des bei der einstweiligen Unterbringung im Vordergrund stehenden Schutzes der Allgemeinheit ein anderer Prüfungsmaßstab anzulegen als an die Sechsmonatshaftprüfung, die es wegen der bei der Untersuchungshaft im Vordergrund stehenden Verfahrenssicherung nicht zulasse, die Gefährlichkeit des Betroffenen als maßgebliches Kriterium für die Fortdauer der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (BT-Drucks. 16/1110, S. 18).

    Wenn der Gesetzgeber im Umkehrschluss dazu die Gefährlichkeit des Betroffenen als das für die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung maßgebliche Kriterium ansieht, kann der von ihm gewollte "modifizierte Prüfungsmaßstab" (BT-Drucks. 16/1110, S. 12) sinnvollerweise nur die Nichtberücksichtigung der besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bedeuten.

    b) Der Senat bemerkt allerdings, dass der neue § 126a Abs. 2 S. 2 StPO - wie schon der Bundesrat kritisiert hat, der die Regelung im Gesetzgebungsverfahren "ersatzlos streichen" wollte - "unfruchtbaren Aktenumlauf und nicht gebotene Entscheidungen der Oberlandesgerichte" zur Folge hat (BT-Drucks. 16/1110, S. 24).

    Wenn der Gesetzgeber sich von der zusätzlichen oberlandesgerichtlichen Nachprüfung der Voraussetzungen des § 126a StPO gleichwohl eine Eindämmung des "wachsenden Belegungsdrucks des Maßregelvollzugs" erhofft (BT-Drucks. 16/1110, S. 12), kann dies bei nüchterner Wertung nur als Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Tätigkeit der Unterinstanzen verstanden werden, das als Grundlage gesetzgeberischen Handelns kaum geeignet erscheint.

    Ins Leere geht auch die gesetzgeberische Erwartung, die neue Vorschrift stelle zugleich eine beschleunigte Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörden sicher, da diese "spätestens nach sechs Monaten über den Fortgang des Verfahrens Rechenschaft ablegen" müssten (BT-Drucks. 16/1110, S. 18).

  • KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit

    Mit der Einführung des Satzes 2 in § 67a Abs. 2 StGB durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327), das am 20. Juli 2007 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine Person, gegen die neben Freiheitsstrafe auch die Sicherungsverwahrung angeordnet ist, bereits vor Eintritt der Sicherungsverwahrung noch während des Vollzuges der Freiheitsstrafe in den Maßregelvollzug zu überweisen, sofern ihre Resozialisierung dadurch besser gefördert werden kann (§ 67a Abs. 1 StGB) und "ein Zustand nach § 20 oder 21 StGB" bei ihr vorliegt.

    Deshalb erachtete der Gesetzgeber es als sinnvoll, den Beginn der Sicherungsverwahrung nicht erst abzuwarten, bevor eine Überweisung in den Maßregelvollzug erfolgen kann (BT-Drs. 16/1110 S. 17).

    Um den Bedenken des Bundesrates Rechnung zu tragen (BT-Drs. 16/1110, S. 23 Nr. 8), der - entgegen einem der Hauptzwecke der Novelle, der Entlastung des gegenüber dem Strafvollzug kostenintensiveren Maßregelvollzugs (BT-Drs. 16/1110, S. 2 D. 2.2) - u. a. eine erhebliche Mehrbelastung der entsprechenden Kliniken befürchtete, hat der Gesetzgeber auf Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/5137, S. 11) als weitere Voraussetzung für eine Überweisung in den Maßregelvollzug die Einschränkung vorgenommen, daß bei den Betroffenen "ein Zustand nach § 20 StGB oder § 21 StGB vorliegen" muß, was den Wortlaut des § 63 1. Halbsatz StGB aufgreift.

    Dabei hat es zu berücksichtigen, ob die Alternative tatsächlich besser geeignet und erforderlich ist und ob auch der Verurteilte für diese Art des Maßregelvollzuges geeignet ist (vgl. Pollähne/ Böllinger in NK, § 67a StGB, Rdn. 13; BT-Drs. 16/1110 S. 17 zu Nr. 3).

    a) Um die gerichtliche Bewertung (und im Falle der Ablehnung durch den Verurteilten auch das Ermessen, vgl. Pollähne/ Böllinger in NK, § 67a StGB, Rdn. 23) im Hinblick auf eine günstigere Behandlungsaussicht im genannten Sinne ausüben zu können, bedarf es regelmäßig der Stellungnahme sachkundiger Stellen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 221; Jehle aaO Rdnrn. 5, 11; Veh in MüKo, StGB, § 67a Rdn. 30; BT-Drs. 16/1110 S. 17 zu Nr. 3 mit weit. Nachw.; Schneider in NStZ 2008, 68, 72; Spiess in StV 2008, 160, 163), mindestens der potentiell überweisenden und der potentiell aufnehmenden Anstalt.

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Nach der landgerichtlichen Entscheidung ist das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl I 1327) in Kraft getreten.

    Nach der Gesetzesbegründung soll dieses Gesetz dazu beitragen, die vorhandenen Kapazitäten des Maßregelvollzugs besser und zielgerichteter zu nutzen und zu verhindern, dass Personen in den Maßregelvollzug gelangen, deren Unterbringung aus therapeutischen oder rechtlichen Gründen problematisch ist (BTDrucks. 16/1110 S. 9).

    15 Die Neuregelung des § 64 Satz 2 StGB bestimmt, dass die Anordnung der Unterbringung nur dann ergehen darf, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht, die untergebrachte Person zu heilen oder über eine nicht unerhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf den Hang zurückgehen (BTDrucks. 16/1110 S. 10 und 13).

    Zusätzlich bestünde nicht selten das Problem, dass Erprobungen und Lockerungen im Hinblick auf die erhöhte Fluchtgefahr nicht gewährt werden können und die Therapieaussichten von vornherein eingeschränkt sind (BTDrucks. 16/1110 S. 15 zu den neuen Anforderungen an die Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge im Fall des Bestehens einer rechtskräftigen Ausweisungsverfügung nach § 67 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 StGB).

  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Der insoweit eindeutige Wortlaut gründet auf der Überzeugung des Gesetzgebers, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei nur innerhalb einer bestimmten Frist, konkret innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren, sinnvoll und erfolgversprechend (vgl. Protokolle des Sonderausschusses "Strafrecht", 4. Wahlperiode, S. 803 ff., 819, 936 f., und 5. Wahlperiode, S. 427; außerdem BT-Drucks. 5/4095, S. 33; bekräftigt BT-Drucks. 16/1110, S. 14; vgl. auch LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 167; SK-Sinn, StGB, Stand: Juli 2009, § 67d Rn. 2; MünchKommStGB/Veh, § 67d Rn. 5; Satzger/Schmitt/Widmaier/Jehle, StGB, § 67d Rn. 9; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Aufl., S. 283 Rn. 486).

    c) Die Auffassung des Gesetzgebers, eine auf länger als zwei Jahre prognostizierte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt biete keine hinreichend konkrete Aussicht auf Erfolg und habe deshalb von vornherein zu unterbleiben, findet ihre Bekräftigung in § 67 Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327).

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, erfolgversprechende Behandlungen dauerten "nach den Erfahrungen der Praxis gegenwärtig im Durchschnitt" ein Jahr, eine "sinnvolle Entziehungstherapie" sei "spätestens nach zwei Jahren beendet" (BT-Drucks. 16/1110, S. 14; zur durchschnittlichen Behandlungsdauer bereits die Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Verbesserung der Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung, BT-Drucks. 14/8200, S. 10, und zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt, BT-Drucks. 15/3652, S. 13 f.).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Mit der Regelung des § 67 Abs. 5 StGB wollte der Gesetzgeber Gesichtspunkten der Spezialprävention Vorrang vor den zeitlichen Begrenzungen des § 57 Abs. 1 StGB geben und insbesondere dafür sorgen, dass ein schon erreichter Therapieerfolg nicht wieder gefährdet wird (vgl. dazu BT-Drucks. 16/1110, S. 17 [Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt]).

    Den Materialien zum "Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ist vielmehr zu entnehmen, dass der Gesetzgeber ein weites Verständnis von § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB hat.

    So lag dem Gesetzentwurf die auf dieserVorschrift beruhende Ansicht zugrunde, dass eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt ggf. über die hierfür in § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB bestimmte Höchstfrist hinaus weiter vollzogen werden dürfe (vgl. BT-Drucks. 16/1110 S. 14).

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Jedoch kommt ein Absehen von der Unterbringungsanordnung - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/5137 S. 10, 16/1344 S. 12) - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.; vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; vom 9. September 2015 - 4 StR 335/15; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

  • BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten

  • OLG Celle, 27.10.2008 - 1 Ws 523/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16

    Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07

    Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vollziehung der Maßregel der

  • BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Übertragung der Verfügungsgewalt; keine

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 3 Ws 281/09

    Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erforderlichkeit der

  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 4 Ss 286/08

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Diebstahl im besonders schweren Fall;

  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

  • KG, 15.09.2009 - 1 HEs 34/09

    Einstweilige Unterbringung: Beachtung des Beschleunigungsgebots durch

  • OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07

    Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel der Unterbringung in einem

  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer einer Unterbringung

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.03.2014 - 2 StR 436/13

    Bedeutung der Sprachunkundigkeit für die Unterbringung in einer

  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

  • OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07

    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Dauer der Maßregel:

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift;

  • BGH, 29.09.2009 - 4 StR 348/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (Ermessensreduktion auf Null;

  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 173/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines symptomatischen

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 532/09

    Vorwegvollzug; Vikariierung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 521/07

    Fristberechnung; Untersuchungshaft; Einstweilige Unterbringung; Zusammenrechnung

  • BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Anordnung des Vorweckvollzugs)

  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 547/15

    Gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung des Angeklagten in einer

  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14

    Hinreichend konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg als Maßstab für die

  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 505/11

    Beweiswürdigung (lückenhafte); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 99/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 65/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf

  • BGH, 05.06.2018 - 4 StR 98/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der

  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

  • OLG München, 06.07.2010 - 5St RR (I) 35/10

    Betäubungsmittelhandel: Feststellung der nicht geringen Menge von

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

  • OLG Celle, 08.10.2008 - 1 Ws 434/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge nach § 67

  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07

    Therapieunwilligkeit

  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

  • BGH, 10.01.2012 - 4 StR 628/11

    Verwerfung der Revision als unzulässig (mangelnde Beschwer; Rüge der

  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09

    Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07

    Therapieunwilligkeit

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 61/11

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel (Unterbringung in einer

  • LG Kleve, 02.11.2007 - StVK D 191/07

    Externes Prognosegutachen

  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
  • KG, 05.02.2018 - 161 HEs 2/18

    Berechnung der Frist für die Unterbringungsprüfung gem. § 126a Abs. 2 S. 2 StPO

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 Ws 76/08

    Zeitintervall der gutachterlichen Überprüfung bei Unterbringung in einem

  • KG, 05.02.2018 - 5 HEs 3/18
  • OLG Jena, 19.12.2007 - 1 Ws 456/07

    Abbruch

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