Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 3227   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41710
BGBl. I 2007 S. 3227 (https://dejure.org/2007,41710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,41710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 31.12.2007, Seite 3227
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
  • vom 22.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 29.08.2007   BT   Bund soll im kommenden Jahr über 283,2 Milliarden Euro verfügen können
  • 18.10.2007   BT   Bundesrat unterstützt den Bund bei der Haushaltskonsolidierung
  • 16.11.2007   BT   Bundeshaushalt 2008 und Nachtragsetat 2007 beschlossen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Die Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst ergibt sich entsprechend den Anforderungen in Art. 87a Abs. 1 Satz 2 GG aus dem Bundeshaushaltsplan (vgl. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008, Haushaltsgesetz 2008 vom 22. Dezember 2007, BGBl. I S. 3227).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Die Umlage ist haushaltsrechtlich dokumentiert (vgl. für das Jahr 2008 das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 - Haushaltsgesetz 2008 - vom 22. Dezember 2007, BGBl I S. 3227, Anlage, Übersichten zum Bundeshaushaltsplan, Teil VI: Sonderabgaben des Bundes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht