Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1010   

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BGBl. I 2008 S. 1010 (https://dejure.org/2008,41540)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 19.06.2008, Seite 1010
  • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
  • vom 17.06.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) (G-SIG: 16019338)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.01.2007   BT   Status von Beamten in den Ländern wird neu geregelt
  • 12.12.2007   BT   Innenausschuss stimmt Neuregelung des Beamtenstatus zu
  • 05.03.2008   BT   Einberufung des Vermittlungsausschusses

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Wird zitiert von ... (171)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).
  • VG Würzburg, 08.05.2012 - W 1 K 11.207

    Aushändigung der Ernennungsurkunde; Nichtigkeit der Ernennung; Prüfung der

    Noch strengere Anforderungen an den Begriff der Aushändigung stellen zu wollen, wäre reiner sinnentleerter Formalismus, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber sogar die Ernennung durch elektronische Form im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG genügen lasse (BR-Drs. 780/06 vom 03.11.2006 zu § 8 Abs. 2).

    Dies bedeutet, dass der zu ernennenden Person der körperliche Besitz an der Ernennungsurkunde verschafft wird (BT-Drs. 16/4027, Seite 23, Einzelbegründung zu § 8 Abs. 2).

    Eine Einschränkung auf Formfehler des § 8 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG lässt sich auch nicht der Gesetzesbegründung entnehmen (BT-Drs. 16/4027 Seite 23, 24, Einzelbegründung zu § 11).

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