Gesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 1338 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 29.07.2008, Seite 1338
- Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 18.07.2008
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Wird zitiert von ... (65)
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).
- VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.Dies erfolgte nach der Verordnungsbegründung, um die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich zu regeln, da es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund diese unterschiedliche Beurteilung gerechtfertigt erscheint (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).
Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 2.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).
- BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10
Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für …
Nach § 24 Abs. 2 FeV in der bis zum Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) geltenden alten Fassung war Absatz 1 auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen waren.Soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass die Befähigung nicht mehr bestehe, könne in Anwendung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zum Nachweis der Befähigung eine entsprechende Fahrerlaubnisprüfung angeordnet werden (BRDrucks 302/08 S. 64 f.).
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl I S. 1137), die mit Art. 2 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) aufgehoben wurde, war zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides zwar noch in Kraft. - VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum
Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.Dies erfolgte nach der Verordnungsbegründung, um die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich zu regeln, da es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund diese unterschiedliche Beurteilung gerechtfertigt erscheint (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).
Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).
- BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, …
Rechtsgrundlage für sein Begehren ist nicht mehr der von den Vorinstanzen angewendete § 4 Abs. 4 IntKfzV, sondern § 29 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338). - BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).
- VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259
Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.Nach der Verordnungsbegründung sollte die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich geregelt werden, da ein Grund für diese unterschiedliche Beurteilung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).
Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 7.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15
Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme; …
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10
Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 …
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.295
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
- VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
Alkoholabhängigkeit
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 25.17
Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 BV 10.712
Kein Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ohne …
- VG Koblenz, 18.10.2010 - 4 K 571/10
Kosten der zwangsweisen Stilllegung eines Kraftfahrzeugs
- VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226
Fahrerlaubnis der Klasse 2
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 16 B 895/09
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten …
- BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines …
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.1873
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Klassen 1 und 3 (alt)
- VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
Einstweilige Anordnung; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklassen …
- VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der …
- VG München, 26.01.2010 - M 1 K 09.4504
Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen CE und DE nach fünf …
- VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller …
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2020 - 10 S 224/18
Ausländischer EU-Kartenführerschein: Eintragung eines (Sperr-)Vermerks; …
- VG Freiburg, 24.11.2015 - 4 K 2480/15
Gutachtensanforderung und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verbaler …
- VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen …
- VG Karlsruhe, 20.06.2018 - 7 K 10581/17
Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringung eines medizinisch-psychologischen …
- VG Augsburg, 02.08.2010 - Au 7 S 10.855
Entzug der Fahrerlaubnis; ungleichzeitiger Mischkonsum von Amphetamin und …
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 9 S 1711/08
Einführungsseminar für Lehrgangsleiter nach § 14 FahrlGDV
- VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der …
- VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762
Keine Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens …
- VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228
Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis; …
- VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
Fahreignungsgutachtens wegen verbalem Streit mit Polizeibeamten
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 11 C 16.2607
Durchsuchungsbeschluss zur Sicherstellung eines tschechischen Führerscheins und …
- VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
Kraftfahreignung bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
- VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847
Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das …
- VGH Bayern, 23.10.2014 - 11 ZB 14.1725
Erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C, CE ohne vorherige Ablegung …
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837
Fahreignungszweifel; Straftat mit hohem Aggressionspotential (Mord)
- VG München, 17.09.2018 - M 26 K 17.3289
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Eignungszweifel wegen Straftat des sexuellen …
- VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 511/15
Verlängerung der Fahrerlaubnis Klassen C und CE ohne Fahrpraxisnachweis
- VGH Bayern, 14.08.2012 - 11 C 12.1746
Erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung
- VG Regensburg, 20.06.2011 - RO 8 K 11.671
Umschreibung eines Führerscheins nach Entziehung
- VG Würzburg, 04.05.2011 - W 6 K 10.422
Klage gegen Kostenbescheid; Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen …
- VG München, 22.09.2014 - M 6b S 14.3454
Entziehung der Fahrerlaubnis; erhebliche Straftat; hohes Aggressionspotential; …
- VGH Bayern, 19.09.2013 - 11 ZB 13.1396
Erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ohne vorherige Ablegung einer …
- VG Gießen, 26.04.2010 - 6 L 663/10
Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren die Untersagung des Fahrradfahrens …
- VG Koblenz, 23.07.2012 - 4 K 215/12
Gebührenerhebung bei Stilllegung eines Kfz; unbestimmte Zwangsmittelandrohung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10
Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 11 CS 10.2031
Verzicht auf die Fahrerlaubnis wegen einmaliger Einnahme von Amphetamin
- VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262
Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum
- VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 CS 09.1118
Feststehender gelegentlicher Cannabiskonsum
- VGH Bayern, 02.02.2010 - 11 CS 09.2636
Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; erheblicher …
- FG Hessen, 04.06.2012 - 5 D 1192/12
Geltung der Nr. 254 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu …
- VG Regensburg, 26.03.2012 - RN 8 S 12.00361
Erhebliche Straftat in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung; …
- VG Ansbach, 14.03.2012 - AN 10 K 11.01358
Maßnahmen bei fehlender Prüfplakette; Gebühr für zwangsweise Außerbetriebsetzung; …
- VGH Bayern, 18.12.2009 - 11 ZB 08.586
(Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 665/08
Anordnung eines Aufbauseminars und nachfolgend Entziehung der Fahrerlaubnis