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   BGBl. I 2008 S. 2013   

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BGBl. I 2008 S. 2013 (https://dejure.org/2008,62411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 22.10.2008, Seite 2013
  • Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (Pflichtablieferungsverordnung - PflAV)
  • vom 17.10.2008

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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, BGBl. I 2013, 820), wonach Abgaben nicht zeitlich unbegrenzt nach der Erlangung des Vorteils erhoben werden dürfen, lässt sich wohl schon von vornherein nicht ohne Weiteres auf die hier vorliegende Konstellation übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820), wonach Abgaben nicht zeitlich unbegrenzt nach der Erlangung des Vorteils erhoben werden dürfen, lässt sich nicht auf die hier vorliegende Konstellation übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Schließlich steht auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend: Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, BGBl I 2013, 820) der Beitragserhebung im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    a) Die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820), wonach Abgaben nicht zeitlich unbegrenzt nach der Erlangung des Vorteils erhoben werden dürfen, lässt sich wohl schon von vornherein nicht ohne Weiteres auf die hier vorliegende Konstellation übertragen.
  • VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240

    Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen

    bb Spiegelstrich 1 KAG ist der bayerische Gesetzgeber dem Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Vorgängerregelung, die bei einer nichtigen Beitragssatzung keine zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung nach dem Entstehen der Vorteilslage vorsah, für verfassungswidrig erklärte (BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820 = BayVBl 2013, 465), nachgekommen (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2015 - 20 B 14.1441 - KommunalPraxis BY 2015, 229, juris Rn. 22; nachgehend: BVerwG, B.v. 3.9.2015 - 9 B 39/15 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 20 ZB 14.1723

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausschlussfrist; nur gemeinsam bebaubare

    Der Gesetzgeber versteht im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820 = BayVBl 2013, 465) den Eintritt der Vorteilslage unabhängig von den rechtlichen Entstehensvoraussetzungen des Beitrags.
  • VG München, 15.05.2014 - M 10 K 13.4684

    Zweitwohnungsteuer trotz vertraglich fixierter Überlassung der Wohnung an

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820) spielt hier keine Rolle, da er sich auf Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Doppelbuchstabe cc Spiegelstrich 2 KAG bezieht.
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