Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2899   

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BGBl. I 2008 S. 2899 (https://dejure.org/2008,45029)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 29.12.2008, Seite 2899
  • Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
  • vom 21.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 13.08.2008   BT   Der Bund soll im kommenden Jahr 288,4 Milliarden Euro ausgeben können
  • 25.09.2008   BT   Einzelpläne einstimmig angenommen
  • 23.10.2008   BT   Bundesrat: Bundeshaushalt rasch und nachhaltig ausgleichen
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.10.2011 - 6 U 225/10

    Wettbewerbswidrigkeit unrichtigen anwaltlichen Vortrags in einem Antwortschreiben

    Außerdem regelt die Richtlinie auch solches Verhalten, das mit dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an einen Verbraucher unmittelbar zusammenhängt; auch insofern geht die Richtlinie über den Begriff der Wettbewerbshandlung hinaus, als aus dem Merkmal "Absatzförderung" geschlossen worden war, ein Verhalten nach Vertragsabschluss falle grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes (vgl. BT-Drucks. 16/10415, S. 21, wonach der Fall, dass der Unternehmer es "von vornherein" auf Kundentäuschung abgesehen hat, eine - und zwar die einzige - Ausnahme von diesem Grundsatz sein soll).
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