Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2980   

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https://dejure.org/2008,44553
BGBl. I 2008 S. 2980 (https://dejure.org/2008,44553)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 29.12.2008, Seite 2980
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
  • vom 27.12.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    In Übereinstimmung mit Bundesrecht hat der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde unbeanstandet gelassen, die Lärmbelastung, soweit die Werte des § 2 Abs. 2 FluglärmG maßgeblich sind, auf der Grundlage des Entwurfs der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen von 2007 (AzB-Entwurf 2007) und des Entwurfs der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (1. FlugLSV) vom 27. Dezember 2008 (BGBl I S. 2980) zu ermitteln.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Vorgaben für die unternehmerische Beurteilung eines Luftverkehrsbedarfs ergeben sich entgegen klägerischer Auffassung auch aus den Vorschriften zur Ermittlung der Lärmbelastung für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - FluglärmG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007, BGBl I S. 2550, i.V.m. § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 1. FlugLSV - vom 27.12.2008, BGBl I S. 2980) und zur Überprüfung von Lärmschutzbereichen nicht (vgl. § 4 Abs. 6 FluglärmG).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Die Verordnung wurde während des Beschwerdeverfahrens erlassen (Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 27. Dezember 2008, BGBl. I S. 2980).
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608

    BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist

    Normative Vorgaben für die unternehmerische Beurteilung eines Luftverkehrsbedarfs ergeben sich auch aus den von klägerischer Seite in Bezug genommenen Vorschriften zur Ermittlung der Lärmbelastung für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 3 FluglärmG i.V.m. § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 1. FlugLSV - vom 27.12.2008, BGBl. I 2008, 2980) und zur Überprüfung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 4 Abs. 6 FluglärmG) nicht.
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612

    Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen

    Normative Vorgaben für die unternehmerische Beurteilung eines Luftverkehrsbedarfs ergeben sich auch aus den von klägerischer Seite in Bezug genommenen Vorschriften zur Ermittlung der Lärmbelastung für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 3 FluglärmG i.V.m. § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 1. FlugLSV - vom 27.12.2008, BGBl. I 2008, 2980) und zur Überprüfung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 4 Abs. 6 FluglärmG) nicht.
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