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   BGBl. I 2008 S. 856   

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BGBl. I 2008 S. 856 (https://dejure.org/2008,49925)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 26.05.2008, Seite 856
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
  • vom 21.05.2008

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Als Indiz dafür kann der Ausbildungsrahmenplan für das Friseurhandwerk herangezogen werden, der als Anlage zu § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl I S. 856) erlassen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

    Unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin, der der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I, 856) beigefügt ist, geht der Senat davon aus, dass das Haarschneiden (Abschnitt A Nr. 2.2 des Ausbildungsrahmenplans) eine Anlernzeit von mehr als drei Monaten erfordert (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO).
  • VG Würzburg, 15.10.2015 - W 3 K 15.254

    Keine Bewilligung von Wohngeld

    Die Leistung von Wohngeld ist im Wohngeldgesetz vom 24. September 2008 (BGBl I S. 856), zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 5 Gesetz vom 3. April 2013 (BGBl I S. 610), ausgestaltet.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09

    Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu

    Für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin wird das Ausbildungsberufsbild durch § 2 Abs. 2 der - aufgrund des § 25 Abs. 1 HwO erlassenen - Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I S. 856) bestimmt.
  • LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in diesem Sinne (vgl. § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 [BGBl. I S. 856]).
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