Gesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 994 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 16.06.2008, Seite 994
- Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
- vom 06.06.2008
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Seit der Änderung des § 6 Abs. 1 WahlPrG durch das Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes vom 6. Juni 2008 (BGBl I S. 994) ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung nur dann anzuberaumen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass davon eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist. - BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
Zudem sind die Voraussetzungen, unter denen im Wahlprüfungsverfahren eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (BGBl. I S. 994) grundlegend geändert worden.