Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 994   

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BGBl. I 2008 S. 994 (https://dejure.org/2008,46477)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 16.06.2008, Seite 994
  • Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
  • vom 06.06.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Seit der Änderung des § 6 Abs. 1 WahlPrG durch das Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes vom 6. Juni 2008 (BGBl I S. 994) ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung nur dann anzuberaumen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass davon eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
  • BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen

    Zudem sind die Voraussetzungen, unter denen im Wahlprüfungsverfahren eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (BGBl. I S. 994) grundlegend geändert worden.
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