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   BGBl. I 2009 S. 2723   

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BGBl. I 2009 S. 2723 (https://dejure.org/2009,84697)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 17.08.2009, Seite 2723
  • Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU)
  • vom 11.08.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 07.05.2009   BT   (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt-RGU)
  • 17.06.2009   BT   Umweltausschuss billigt neue Gesetze zum Umweltrecht
  • 17.06.2009   BT   Umweltrecht
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Aus dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl I S. 2723):.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Dieser Auffassung entspricht auch die novellierte Fassung von § 17 Abs. 1 Satz 3 SprengG mit Wirkung zum 01.03.2010 (Gesetz vom 11.08.2009, BGBl. I, S. 2723).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

    § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung von Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) sieht im Falle des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen vor, dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung erfolgen "soll".

    Dies entspricht der mit Art. 2 Nr. 3 RGU verfolgten Absicht des Gesetzgebers, den Ermessensspielraum der Behörde einzuschränken (vgl. BT-Drs. 16/13301 S. 7).

  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

    Der Kläger ist in seinem Kreisgebiet der nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bestimmte öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 6 des Landesabfallgesetzes - LAbfG -), dem die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die hierzu gesetzlich verpflichtet sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG i.d.F. vom 23.12.2008 - BGBl. I S. 2986 und vom 11.08.2009 - BGBl. I S. 2723 - KrW-/AbfG), ihre Abfälle überlassen müssen.
  • BVerwG, 27.08.2013 - 7 KSt 1.13

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren im Bereich

    Die Nebenbestimmungen unter Nr. 7.4 und 7.12 zielen erkennbar nicht auf die Umsetzung des § 3 Abs. 7 der 17. BImSchV a.F. Auch sonst ist für einen zwingenden rechtlichen Zusammenhang zwischen den Nebenbestimmungen Nr. 7.4 und 7.12 und der fehlerhaften Einstufung der Anlage als Verbrennungsanlage im Sinne der 17. BImSchV - nicht zuletzt mit Blick auf die durch Art. 2 des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt vom 11. August 2009 (BGBl I S. 2723) mit Wirkung vom 1. März 2010 in § 12 BImSchG eingefügte Regelung des Abs. 2c (Satz 3) und die Kontroverse um die Zulässigkeit bestimmter abfallrechtlicher Nebenbestimmungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen - nichts Hinreichendes dargetan.
  • VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10

    Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte

    Dabei kann offen bleiben, ob die dieser Feststellung zugrunde liegende Annahme des Gutachters zutrifft, dass eine Verbesserung der Immissionslage infolge der Ausführung des Vorhabens trotz Überschreitung der Immissionswerte nach der GIRL bei der im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme erforderlichen Interessenabwägung entsprechend dem Rechtsgedanken des § 6 Abs. 3 BImSchG, der durch Art. 2 des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt vom 11. August 2009 (BGBl. I, S. 2723) zum 1. März 2010 in das Bundesimmissionsschutzgesetz eingefügt wurde und für immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen gilt, als ein zugunsten des Bauherrn bei dessen Schutzwürdigkeit zu Buche schlagender Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist.
  • VG Köln, 10.09.2009 - 13 K 2418/07

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines Stoffes als Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S.

    Eine diesen Anforderungen entsprechende Ermächtigung folgt hier aus den §§ 21, 40, 44 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723, 2727), wonach der zuständigen Behörde Überwachungs-, Sanktions- und Anordnungsbefugnisse zukommen, mit Hilfe derer sie die Einhaltung der Grundpflichten der §§ 5, 11 KrW-/AbfG sicherstellen kann und die das Vorliegen eines Unter-/Überordnungsverhältnisses charakterisieren.
  • VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187

    Bestehen Vorbelastungen durch andere Betriebe, die für sich allein schon die

    Hierzu eignet sich eine entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 3 BImSchG, der durch Art. 2 des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt vom 11.8.2009 (BGBl I 2723) zum 1.3.2010 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingefügt wurde.
  • VGH Bayern, 20.08.2009 - 22 ZB 08.2510

    Erweiterung eines Schweinemastbetriebs; immissionsschutzrechtliche

    Auch aus § 6 Abs. 3 BImSchG i.d.F. des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl I S. 2723), der am 1. März 2010 in Kraft treten soll, lässt sich nichts zugunsten des Klägers ableiten; die Voraussetzungen sind erkennbar nicht erfüllt.
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