Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1483   

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BGBl. I 2010 S. 1483 (https://dejure.org/2010,85281)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 11.11.2010, Seite 1483
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
  • vom 04.11.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 19.05.2010   BT   Energieunternehmen sollen Energieaudit anbieten
  • 24.06.2010   BT   Anhörung zum Endenergieeffizienz-Gesetz
  • 28.06.2010   BT   Kritik an Einzelregelungen des Endenergieeffizienzgesetzes
  • 28.06.2010   BT   Unterschiedliches Echo auf Energiesparvorgaben
  • 30.06.2010   BT   Bundesrat kritisiert Energieeffizienz-Gesetzentwurf
  • 07.07.2010   BT   Koalition ändert Endenergieeffizienzgesetz
  • 08.07.2010   BT   EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz umgesetzt (in: Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. Juli)

Amtliche Gesetzesanmerkung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 268/15

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des

    Demgegenüber hat das Berufungsgericht seine gesamte Prüfung zwar rechtsfehlerhaft ausschließlich anhand von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV in der aktuell geltenden Fassung vorgenommen; indes beruht seine Entscheidung nicht auf diesem Fehler (§ 545 Abs. 1 ZPO), da die Regelung des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF durch Art. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483) mit Beginn des Jahres 2011 in § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV inhaltsgleich fortgeführt wurde (vgl. auch Senatsurteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 339/10, WM 2011, 1910 Rn. 19; vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 344/13, aaO; vom 24. September 2014 - VIII ZR 350/13, aaO).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 209/18

    Fernwärmelieferungsvertrag: Anforderung einer Preisanpassung an Gebot der

    Weiter hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, dass Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen, die - wie der vorliegende - dem Anwendungsbereich der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) unterfallen, ausschließlich an den inhaltlichen Anforderungen zu messen sind, die hierzu von der für den jeweiligen streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung der Vorschriften der AVBFernwärmeV aufgestellt werden (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15, aaO Rn. 17), mithin die auf der Grundlage der Preisanpassungsklausel für das Jahr 2010 erstellten Abrechnungen an § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF, die für die nachfolgenden Zeiträume erstellten Abrechnungen am Maßstab des inhaltsgleichen § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV (vgl. Art. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483).
  • LG Hamburg, 07.06.2013 - 418 HKO 126/12

    Bestimmung der Vertragsrestlaufzeit des Fernwärmelieferungsvertrages nach den §§

    (2) Durch die Änderung der §§ 32, 37 AVBFernwärmeV mit Gesetz vom 04.11.2010 (BGBl. I, S. 1483) hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 12.11.2010 das sog. Laufzeitprivileg für Altverträge, also solche Fernwärmeversorgungsverträge, die vor dem Inkrafttreten der AVBFernwärmeV am 01.04.1980 abgeschlossen worden sind, abgeschafft.
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