Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1643   

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BGBl. I 2010 S. 1643 (https://dejure.org/2010,85263)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 30.11.2010, Seite 1643
  • Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
  • vom 26.11.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Karlsruhe, 14.12.2016 - S 1 U 3686/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4302 -

    Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt nach der Definition in § 2 Abs. 8 S. 2 der Gefahrstoffverordnung (BGBl. I 2010 S. 1643) allein an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten "im Allgemeinen" nicht zu erwarten sind; er schließt daher schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Einzelfall nicht von vorn herein aus.
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17

    Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete

    Dass sich diese Gefahr bereits realisiert habe, zeige Art. 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl I S. 49), mit der die Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl I S. 1643 f.) geändert worden und zahlreiche Richtlinien des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt worden seien - mit der Folge, dass es allein der Entscheidung des insoweit in keiner Weise gesetzlich präjudizierten deutschen Verordnungsgebers oblegen habe, über die Strafbewehrung der entsprechenden Verhaltenspflichten zu entscheiden.
  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

    Bei der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV -) vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) handelt es sich um eine solche u.a. auf §§ 3a, 14, 17 und 19 ChemG beruhende Rechtsverordnung.
  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 6 K 10.206

    Erledigte bzw. bestandskräftige Grundverfügung; Anfechtung der

    Die ab 1. Dezember 2010 geltende Neufassung der GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I 2010, 1643, 1644) ist verfahrensgegenständlich ohne Belang.
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