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   BGBl. I 2010 S. 1737   

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BGBl. I 2010 S. 1737 (https://dejure.org/2010,85256)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 03.12.2010, Seite 1737
  • Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
  • vom 01.12.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Meldungen

  • anwalt.de

    Neue Winterreifenpflicht in Kraft

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte darf ein Fahrzeug nur mit bestimmten Reifen gefahren werden (vgl § 2 Abs. 3a S 1 StVO in der seit dem 4.12.2010 geltenden Fassung der Verordnung vom 1.12.2010, BGBl I 1737) .

    Lediglich für Fahrer eines kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuges mit gefährlichen Gütern besteht die Pflicht, bei Schneeglätte oder Glatteis ggf einen geeigneten Platz zum Parken aufzusuchen (vgl § 2 Abs. 3a S 4 StVO in der seit dem 4.12.2010 geltenden Fassung der Verordnung vom 1.12.2010, BGBl I 1737) .

  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Danach darf die Verkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs Verkehrszeichen aufstellen (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO v. 16.11.1970 - BGBl. I S. 1565, ber. 1971 S. 38 - in der hier maßgeblichen, zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Fassung zuletzt geändert durch VO v. 01.12.2010 - BGBl. I S. 1737 -).
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 10/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Danach darf die Verkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs Verkehrszeichen aufstellen (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO v. 16.11.1970 - BGBl. I S. 1565, ber. 1971 S. 38 - in der hier maßgeblichen, zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Fassung zuletzt geändert durch VO v. 01.12.2010 - BGBl. I S. 1737 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Danach ergibt sich der rechtliche Maßstab für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verkehrsverbots aus der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (BGBl I S. 1737).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    aa) Der rechtliche Maßstab für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verkehrsverbots ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl I S. 1737).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 143/11

    Eintragung ins Verkehrszentralregister wegen geringer Geldbuße begründet nicht

    Über die persönliche Betroffenheit des Beschwerdeführers hinaus hat diese Frage jedenfalls keine Bedeutung mehr, weil die fragliche Bestimmung außer Kraft getreten, nämlich mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl I S. 1737) zum 4. Dezember 2010 neu gefasst worden ist.
  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 1352/11

    Uhu-Fall: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h war rechtswidrig; erneute

    Die hier im Mittelpunkt der rechtlichen Beurteilung stehende Bestimmung des § 45 Abs. 1, Abs. 1 a Nr. 4 a und Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - in der Fassung der 44. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010, BGBl. I S. 1737, dient allerdings vom rechtlichen Ausgangspunkt her grundsätzlich nur dem Schutz der Allgemeinheit und ist nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner ausgerichtet.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 173/11

    Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von

    durch VO vom 1.12.2010 (BGBl. I S. 1737) Ausnahmegenehmigungen von dem auf der Insel angeordneten Kraftfahrzeugverkehrsverbot benötigte, die ihm mit mehreren Bescheiden vom 20.12.2007 von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wittmund auch erteilt worden sind.
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 40/11

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Willkürverbot; faires Verfahren;

    Soweit der Beschwerdeführer Art. 8 LV durch das Verbot von Spikes und die Pflicht, Winterreifen zu benutzen, verletzt sieht, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil beide Regelungen auf Bundesebene erlassen worden sind (§ 36 Abs. 1 Satz 4 und 5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der Fassung vom 25. April 2006; Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs vom 1. Dezember 2010, BGBl. 2010 I S. 1737).
  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 1 A 5065/12

    Beleuchtung; Erschließung; Fußweg; Radweg; Straßenbaulast; öffentliche

    Die verschiedenen Funktionen von Fußweg und gemeinsamen Fuß- und Radweg spiegeln sich in den unterschiedlichen Verkehrszeichen Nr. 239 und 240 (§ 41 StVO v. 16.11.1970 zul. geänd. d. VO v. 01.12.2010, BGBl. I 1737) wider.
  • VG Würzburg, 28.11.2012 - W 2 K 11.643

    Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; F... Straße- Ortsstraße;

  • VG Würzburg, 18.10.2011 - W 2 S 11.704

    Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Frankfurter Straße;

  • AG Lörrach, 30.09.2011 - 6 C 877/11

    Annahme einer 1,8-Gebühr vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten unterliegt

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