Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 848   

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BGBl. I 2010 S. 848 (https://dejure.org/2010,85401)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 12.07.2010, Seite 848
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
  • vom 06.07.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 23.02.2010   BT   Strenge Grenzen für Tabakwerbung
  • 17.03.2010   BT   Tabakgesetzes
  • 22.03.2010   BT   Grenzen der Tabakwerbung (in: Luftverkehr, Afghanistan, Wirtschaftspolitik)
  • 23.04.2010   BT   Keine Tabakwerbung in audiovisuellen Medien (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 22. und 23. April)
  • 17.12.2010   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2010
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit

    Diese Auslegung des nur in der Gesetzesbegründung verwendeten Begriffs "Tabakprodukte" wird bestätigt, wenn insoweit auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I Seite 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl. I Seite 848), zurückzugreifen sein sollte.
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auch ist der Begriff des "Rauchens" unter Berücksichtigung des Ziels der gesetzlichen Regelung, des Zusammenhangs mit anderen Vorschriften und der Entstehungsgeschichte des Gesundheitsschutzgesetzes nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ohne Weiteres hinreichend bestimmbar, zumal zur Auslegung des Begriffs "Tabakprodukte" auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl I S. 848), zurückgegriffen werden könne.
  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Zur Auslegung des Begriffs "Tabakprodukte" kann - worauf die Bayerische Staatsregierung nachvollziehbar hinweist - auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl I S. 848), zurückgegriffen werden.
  • VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997

    Gesundheitsschutz beim Rauchen von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und

    Ob zur Auslegung des Begriffs "Rauchen" auf die Bestimmung des § 3 des VTabakG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I, S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl. I, S. 848) zurückgegriffen werden kann (bejahend Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 24.9.2010, Az.: Vf. 12-VII-10), erscheint fraglich, da die Zielrichtung der beiden Gesetze unterschiedlich ist.
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