Gesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 2395 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2395
- Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
- vom 15.07.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 16.05.2013 BT Neuregelung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
- 12.06.2013 BT Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen geändert
- 12.06.2013 BT Finanzausgleichsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
Der Antragstellerin ist es ebenfalls unbenommen gewesen, sich durch Vorgehen gegen die Einfügung des § 96 Abs. 4 BHO mit Gesetz vom 15. Juli 2013 (BGBl I S. 2395) im Rahmen der Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG gegen das Aufstellen von Informationszugangshürden zu wenden und damit ihre faktischen Kontrollmöglichkeiten zu verteidigen. - BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15
Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag; …
a) Das Oberverwaltungsgericht durfte dem Urteil § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO; eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2395) zugrunde legen. - BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 5.20
Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des …
Aus entstehungsgeschichtlicher Sicht spricht gegen die von der Beklagten befürwortete generelle Unterscheidung zwischen Prüfungsmitteilungen nach § 31 PO-BRH und solchen nach § 35 PO-BRH, dass es das Instrument einer förmlichen abschließenden Prüfungsmitteilung im Zeitpunkt der Einfügung des § 96 Abs. 4 in die Bundeshaushaltsordnung (Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013 <BGBl. I S. 2395>) nach der damals gültigen Fassung der Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofs noch gar nicht gab.