Gesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 2401 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2401
- Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
- vom 15.07.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)
- 20.06.2013 BT Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe (in: Internetüberwachung, EU-Gipfel, Flutopferhilfe)
- 25.06.2013 BT Fraktionen wollen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe"
- 25.06.2013 BT Bundestag will Fonds für Flutgeschädigte beschließen
- 25.06.2013 BT Merkel kündigt schnelle und unbürokratische Hilfe an
- 27.06.2013 BT "Aufbauhilfe" einstimmig verabschiedet - SPD gegen Nachtragsetat
- 28.06.2013 BT Flutopferhilfe beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
- 28.06.2013 BT Bundestag beschließt einen Fonds für die Aufbauhilfe
- 24.07.2013 BReg Hochwasserschäden - Fluthilfegesetze in Kraft
- 23.12.2013 BT Flutopferhilfe, Zypern, Kita-Plätze, Väterrechte
- 14.11.2014 BT Unbürokratische Hilfe dank Artikel 112
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 24.11.2021 - 6 A 540/19
Förderung; Subvention; Landwirtschaft; Hochwasser; einjährige Kulturen; …
Nach Teil A Nr. 1 RL Hochwasserschäden 2013 gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO) in der jeweils geltenden Fassung, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV- SäHO) in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) sowie der dazu ergangenen Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV) vom 16. August 2013 (BGBl. I S. 3233) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen und anderen Bundesländern vom 2. August 2013 auf Antrag finanzielle Hilfen nach Maßgabe dieser Richtlinie. - VG Regensburg, 07.02.2018 - RN 5 K 15.1999
Bewilligung von Aufbauhilfen zur Behebung von Hochwasserschäden
Bewilligungsgrundlagen der Bescheide vom 11.09.2013 und vom 15.10.2015 waren jeweils das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2401), die Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV), die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über die Festlegung von einheitlichen Maßstäben zur Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz in den vom Hochwasser betroffenen Ländern vom 02. August 2013 und die Bekanntmachung über das Zuschussprogramm zur Behebung der vom Hochwasser im Mai/Juni 2013 verursachten Schäden an Wohngebäuden in Bayern vom 29. Juli 2013, Nr. IIC1-4770-004/13.