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   BGBl. I 2013 S. 2401   

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BGBl. I 2013 S. 2401 (https://dejure.org/2013,68827)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2401
  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
  • vom 15.07.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 20.06.2013   BT   Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe (in: Internetüberwachung, EU-Gipfel, Flutopferhilfe)
  • 25.06.2013   BT   Fraktionen wollen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe"
  • 25.06.2013   BT   Bundestag will Fonds für Flutgeschädigte beschließen
  • 25.06.2013   BT   Merkel kündigt schnelle und unbürokratische Hilfe an
  • 27.06.2013   BT   "Aufbauhilfe" einstimmig verabschiedet - SPD gegen Nachtragsetat
  • 28.06.2013   BT   Flutopferhilfe beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
  • 28.06.2013   BT   Bundestag beschließt einen Fonds für die Aufbauhilfe
  • 24.07.2013 BReg Hochwasserschäden - Fluthilfegesetze in Kraft
  • 23.12.2013   BT   Flutopferhilfe, Zypern, Kita-Plätze, Väterrechte
  • 14.11.2014   BT   Unbürokratische Hilfe dank Artikel 112
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 24.11.2021 - 6 A 540/19

    Förderung; Subvention; Landwirtschaft; Hochwasser; einjährige Kulturen;

    Nach Teil A Nr. 1 RL Hochwasserschäden 2013 gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO) in der jeweils geltenden Fassung, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV- SäHO) in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) sowie der dazu ergangenen Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV) vom 16. August 2013 (BGBl. I S. 3233) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen und anderen Bundesländern vom 2. August 2013 auf Antrag finanzielle Hilfen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
  • VG Regensburg, 07.02.2018 - RN 5 K 15.1999

    Bewilligung von Aufbauhilfen zur Behebung von Hochwasserschäden

    Bewilligungsgrundlagen der Bescheide vom 11.09.2013 und vom 15.10.2015 waren jeweils das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2401), die Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV), die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über die Festlegung von einheitlichen Maßstäben zur Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz in den vom Hochwasser betroffenen Ländern vom 02. August 2013 und die Bekanntmachung über das Zuschussprogramm zur Behebung der vom Hochwasser im Mai/Juni 2013 verursachten Schäden an Wohngebäuden in Bayern vom 29. Juli 2013, Nr. IIC1-4770-004/13.
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