Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3326   

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BGBl. I 2013 S. 3326 (https://dejure.org/2013,68737)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 30.08.2013, Seite 3326
  • Frequenzverordnung (FreqV)
  • vom 27.08.2013

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Auf der Planungsebene werden in der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 1 Satz 1 TKG von der Bundesregierung erlassenen Frequenzverordnung vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3326), vor dem angegriffenen Beschluss vom 14. Mai 2018 zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung vom 6. November 2017 (BGBl. I S. 3733), Frequenzbereiche einzelnen Funkdiensten und anderen Anwendungen elektromagnetischer Wellen zugewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

    Mit Verfügung vom 06.01.2005 gab die RegTP der Beigeladenen unter Berufung auf das Telekommunikationsgesetz (TKG vom 22.06.2004, BGBl. I S. 1190, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.06.2013, BGBl. I S. 1602) auf, ihre PLC-Anlage im Bereich der ... in ...... so zu betreiben, dass die Grenzwerte der Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV vom 28.09.2004, BGBl. I S. 2499, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 22.04.2010, BGBl. I S. 446, aufgehoben durch § 5 Satz 2 der Frequenzverordnung vom 27.08.2013, BGBl. I S. 3326) nicht überschritten werden, und die Einhaltung nachzuweisen.
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