Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3533   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68721
BGBl. I 2013 S. 3533 (https://dejure.org/2013,68721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 06.09.2013, Seite 3533
  • Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
  • vom 31.08.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 04.01.2013   BT   Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
  • 24.01.2013   BT   Justizkostenrecht (in: Rüstungsexporte, Altersvorsorge, Ehrenamt)
  • 24.01.2013   BT   Höhere Vergütung für Anwälte und Notare geplant
  • 31.01.2013   BT   Kritik an der Neuregelung der Prozesskostenhilfe
  • 13.03.2013   BT   Änderungen bei der Prozesskostenhilfe umstritten
  • 17.05.2013   BT   Prozesskosten- und Beratungshilfe neu geregelt (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Mai)
  • 24.06.2013   BT   Kostenbelastung

Kontext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (219)

  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

    Berufspflichtenverstoß des Rechtsanwalts: Kostenlose Erstberatung für

    Gerade für diesen Fall der außergerichtlichen Vertretung Bedürftiger ist die Vorschrift jedoch geschaffen worden, wie sich aus der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2012 (BR-Drucks. 516/12, S. 72 zu Art. 14 Nr. 2) ergibt:.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Denn sie umfasst gemäß § 35 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) allein das dem Gemeinschuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehörende und das während des Verfahrens erlangte Vermögen (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 6 C 21.05 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 53).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Eine solche abweichende Bestimmung enthält - von der zwischenzeitlich eingeführten und zum Zeitpunkt hier noch nicht geltenden Möglichkeit eines vollständigen Verzichts bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe (§ 4 Abs. 1 Satz 3 RVG idF des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.8.2013, BGBl I 3533) abgesehen - § 49 Abs. 1 Satz 2 BRAO.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht