Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 826   

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BGBl. I 2013 S. 826 (https://dejure.org/2013,68973)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 24.04.2013, Seite 826
  • Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
  • vom 20.04.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.04.2012   BT   Bundesregierung legt Entwurf zu Bevölkerungsstatistikgesetz vor
  • 21.02.2013   BT   Bevölkerungsstatistikgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. Februar)
  • 23.12.2013   BT   Was sich im neuen Jahr gesetzlich ändert
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Denn bei der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes handelt es sich gemäß § 1 des hier maßgeblichen Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290) - die Neufassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826) ist vorliegend nicht einschlägig, da sie nach § 7 Satz 1 erst zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt -, um eine Bundesstatistik.
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