Gesetzgebung
BGBl. I 2015 S. 49 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 06.02.2015, Seite 49
- Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- vom 03.02.2015
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
Dabei kann dahinstehen, ob die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV in der Fassung vom 3. Februar 2015, BGBl. I 2015, 49) anwendbar ist, und ob die dort geregelten, weitreichenden straf- und bußgeldbewehrten Überprüfungs- und Wartungspflichten (vgl. hierzu Schucht, NZA 2015, 333, 336) einzuhalten sind (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrSichV sowie BVerwG, NVwZ-RR 1995, 187). - BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete …
Dass sich diese Gefahr bereits realisiert habe, zeige Art. 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl I S. 49), mit der die Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl I S. 1643 f.) geändert worden und zahlreiche Richtlinien des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt worden seien - mit der Folge, dass es allein der Entscheidung des insoweit in keiner Weise gesetzlich präjudizierten deutschen Verordnungsgebers oblegen habe, über die Strafbewehrung der entsprechenden Verhaltenspflichten zu entscheiden.