Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 642   

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BGBl. I 2015 S. 642 (https://dejure.org/2015,51482)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.2015, Seite 642
  • Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
  • vom 24.04.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)

  • 11.12.2014 BReg Im Kabinett - Die Frauenquote kommt
  • 19.01.2015   BT   Frauenquote bei Führungspositionen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 23.01.2015   BT   Regierung will 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten
  • 27.01.2015   BT   Frauenquote für Führungspositionen
  • 30.01.2015   BT   Weitgehende Zustimmung zum Frauenquote-Gesetz
  • 06.02.2015   BR   Gesetzliche Frauenquote - Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme zur Frauenquote
  • 23.02.2015   BT   Expertenkritik an Frauenquote
  • 23.02.2015   BT   "Nachbesserungsbedarf" bei der Frauenquote
  • 27.02.2015   BT   Frauenquote bei Führungspositionen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 03.03.2015   BT   Bundestag stimmt über die Frauenquote ab
  • 04.03.2015   BT   Ausschuss gibt grünes Licht für Frauenquote
  • 06.03.2015   BT   Frauenquote für die Top-Positionen beschlossen
  • 06.03.2015   BT   Frauenquote für Führungspositionen beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. März)
  • 27.03.2015   BR   Gesetzliche Frauenquote - Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche Verwaltung
  • 27.03.2015   BR   Gesetzliche Frauenquote - Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche Verwaltung
  • 27.03.2015 BReg Gleichstellung - Die Frauenquote kommt
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015

Sonstiges (2)

  • duslaw.de

    Für wie viele Unternehmen gilt die fixe Frauenquote?

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen - Umsetzung in der Praxis" von RAin Dr. Anja Herb, DB 04/2015, 964 - 870

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 18.08.2020 - 1 ABR 43/18

    Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE

    Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2015 - BGBl. I S. 642) lautet auszugsweise:.
  • EuGH, 18.10.2022 - C-677/20

    Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische

    § 7 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (BGBl. 1976 I S. 1153) in der durch das Gesetz vom 24. April 2015 (BGBl. 2015 I S. 642) geänderten Fassung (im Folgenden: MitbestG) bestimmt:.
  • VG Karlsruhe, 26.11.2018 - 14 K 3619/16

    Versetzung eines Bundesbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Grund

    a) Die Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1e i.V.m. §§ 19, 20 des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) vom 24.04.2015 (BGBl. I S. 642, 643) ist ordnungsgemäß erfolgt.
  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

    Nach § 2 Satz 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in der Fassung vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) ist das Gesetz auf den BND als Dienststelle i.S.d. § 3 Nr. 5 BGleiG anwendbar.
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311), findet auf das privatrechtlich organisierte Unternehmen Deutsche Bank AG keine Anwendung.
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Hinzu kommt, dass das Bundesgleichstellungsgesetz durch Art. 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I 2015 S. 642) dahingehend geändert wurde, die Gleichstellungsbeauftragte bei der Einleitung und dem Abschluss eines Disziplinarverfahrens zu beteiligen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BGleiG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - 1 B 1355/16

    Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung des Ministeriums mit

    Daran sowie an dem Vergleich zur Rechtslage bei freigestellten Personalratsmitgliedern ändert die Neuregelung des § 28 Abs. 3 BGleiG durch Art. 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I, 642, 651) nichts.
  • VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Freistellung für Teilnahme an Konferenz der

    Anschließend muss die Gleichstellungsbeauftragte ein Einigungsverfahren angestrengt haben (anders BT-Drs. 18/3784, S. 113: kein Erfordernis), in dem beide Seiten Stellung genommen haben.

    Diese unterschiedliche Behandlung ist auch sachlich gerechtfertigt: Die durch das besondere verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren des § 34 Abs. 2 BGleiG eröffnete verbindliche gerichtliche Klärung im Einspruchsverfahren streitig gebliebener Rechte der Gleichstellungsbeauftragten aufgrund eines konkreten Sachverhaltes bezweckt, der Gleichstellungsbeauftragten die unbehinderte und rechtssichere Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch im Falle fortbestehender erheblicher Auffassungsunterschiede zur Dienststelle zu ermöglichen und die Dienststellungleitungen sowie die Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion zur Einhaltung und Umsetzung der Gesetzesziele zu verpflichten (siehe BT-Drs. 18/3784, S. 113).

    Weiter reicht die Erstreckung der gesetzlich der Gleichstellungsbeauftragten vorbehaltenen Rechte und Pflichten auf die Stellvertreterin entgegen des missverständlichen Wortlauts der Vorschrift nicht (die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 18/3784, S. 101 ist hierzu im Einzelnen unergiebig).

  • BAG, 20.03.2019 - 4 AZR 595/17

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Insgesamt habe der Gesetzgeber auch bei der Neufassung des BGleiG im Jahre 2015 (vom 24. April 2015, BGBl. I S. 642) hinsichtlich der Vergütung an die zuvor ausgeübte Tätigkeit angeknüpft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 1024/18

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Bewerber durch

    Daran sowie an dem Vergleich zur Rechtslage bei freigestellten Personalratsmitgliedern hat die Neuregelung des § 28 Abs. 3 BGleiG durch Art. 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I, 642, 651) nichts geändert.
  • VG Berlin, 21.10.2019 - 5 K 97.17

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Beteiligung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-677/20

    Generalanwalt Richard de la Tour: Durch die Umwandlung einer deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 951/18

    Beurteilung einer freigestellten Gleistellungsbeauftragten i.R.d. fiktiven

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 950/18

    Beurteilung einer freigestellten Gleichstellungsbeauftragten i.R.d. fiktiven

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 952/18

    Beurteilung einer freigestellten Gleichstellungsbeauftragten i.R.d. fiktiven

  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für

  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

  • BVerwG, 27.06.2023 - 2 B 35.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Mangel des behördlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 1 A 164/19

    Darstellen der fiktiven Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung als eine

  • VG Berlin, 25.05.2020 - 5 K 308.16
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